Impressumspflicht nach dem Telemediengesetz

Nach § 5 des Telemediengesetz / TMG bestehen für Inhaber von Internetseiten seit dem 1. März 2007 erweiterte Impressumspflichten. 

Hierzu finden Sie ein aktuelles Merkblatt des ZDH. 

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online seit 17. Apr 2007, aktualisiert am 01. Dez 2011

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