Impressumspflicht nach dem Telemediengesetz
Nach § 5 des Telemediengesetz / TMG bestehen für Inhaber von Internetseiten seit dem 1. März 2007 erweiterte Impressumspflichten.
Hierzu finden Sie ein aktuelles Merkblatt des ZDH.
Downloads
- Merkblatt zur Impressumspflicht auf Internetseiten (
29 kB) - Neue Informationspflichten für Handwerksbetriebe und Sachverständige aufgrund der Dienstleistungs- und Informationspflichten-Verordnung (
41 kB)
online seit 17. Apr 2007, aktualisiert am 01. Dez 2011
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