Unternehmensteuerreform 2008 - Auswirkungen auf die Gewerbesteuerpolitik der Kommunen
Dialog mit den Gemeinden intensivieren
Sehr engagiert diskutierten am 21. November Unternehmer und Bürgermeister über die aktuelle Gewerbesteuerpolitik der Kommunen. Eingeladen zu der Gewerbesteuer-Veranstaltung hatten die beiden Wirtschaftskammern IHK und Handwerkskammer. Hintergrund: Die Unternehmensteuerreform 2008 hat im Bereich der Gewerbesteuer markante Änderungen gebracht, die sich auf die Besteuerung der Unternehmen ebenso wie auf die Kommunalhaushalte auswirken.
Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Hubert Humm und Dipl.-Bw. (FH) Rainer Plößl, Unternehmensberater der Handwerkskammer, informierten die etwa 100 Teilnehmer über die Änderungen bei der Gewerbesteuer und ihre Auswirkungen. Demnach profitieren Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft - neben der Absenkung der Körperschaftsteuer von 25 % auf 15 % - von der Senkung der Gewerbesteuermesszahl von 5 % auf 3,5 %. Mit der Anhebung des Anrechnungsfaktors auf den Gewerbesteuermessbetrag von 1,8 auf 3,8 auf die Einkommensteuer soll bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ein Ausgleich zum Wegfall der Staffelberechnung erfolgen. Eine Erhöhung der Gewerbesteuer bis zum Hebesatz von 380 % sollte also für Unternehmen keine zusätzliche Belastung bedeuten. Diesen Sachverhalt nutzten einige wenige Kommunen auch in Unterfranken, um ihre Gewerbesteuerhebesätze auf bis zu 380 Prozent, anzuheben.
Bei näherer Betrachtung zeigen sich jedoch unterschiedliche Effekte: Einzelunternehmen, das sind knapp 80 % der Handwerksbetriebe in Unterfranken, profitieren dank des auf 3,8 erhöhten Anrechnungsfaktors tatsächlich sehr häufig von der Umstellung und zahlen künftig im Durchschnitt weniger Einkommen- und Gewerbesteuer. Übersteigen jedoch die anteiligen den Gewinn erhöhenden Hinzurechnungen von beispielsweise Zinsaufwendungen oder Miet- und Pachtzinsen den Freibetrag von 100.000 Euro, kann dies gravierende Folgen haben. Im Extremfall, so Dr. Humm, könne ein Unternehmen trotz eines Jahresverlustes zur Zahlung von Gewerbesteuer veranlagt werden. In diesem Falle würde nicht der Gewinn, sondern die Unternehmenssubstanz besteuert. Dies stehe im Widerspruch zum Grundsatz, dass Unternehmen nach ihrer Leistungsfähigkeit zu besteuern seien.
Bei Kapitalgesellschaften wie z. B. GmbH's ergibt sich ein zusätzliches Problem: Bei diesen ist die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer nicht möglich. Deshalb kann für viele Betriebe - trotz der reduzierten Körperschaftsteuer - auf Grund von Hinzurechnungen die Steuerlast ansteigen. Rainer Plößl, Unternehmensberater der Handwerkskammer, veranschaulichte diesen Sachverhalt anhand von Beispielrechnungen.
Dies bestätigten auch zwei Unternehmer: Jochen Sperber, Geschäftsführer Finanzen der René Lezard Mode GmbH aus Schwarzach, hat für den Fall einer Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 380 % eine zusätzliche steuerliche Belastung von 26 % ermittelt. Und Ralph Peckmann, Geschäftsführer der NORIT GFT GmbH in Dettelbach, errechnete einen zusätzlichen Betrag in fünfstelliger Höhe, was den Kosten für einen bis zwei Mitarbeiter entspreche und zu einer Verschlechterung der Wettbewerbssituation führen könne.
Die Kommunen vertrat Josef Mend, Erster Vizepräsident des Bayerischen Gemeindetages und Bürgermeister der Stadt Iphofen: Man habe die Probleme offenbar unterschätzt und sei sich der unterschiedlichen Besteuerung von Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften nicht bewusst gewesen. Die bayerischen Kommunen gehen im Durchschnitt jedoch von einer tatsächlichen Entlastung der Unternehmen aus, denn man errechnete - lange vor der Finanzkrise - für das Jahr 2008 Gewerbesteuer-Mindereinnahmen in Höhe von etwa 10 %.
In der nachfolgenden, engagiert geführten Diskussion, wurden die Standpunkte von Kommunen und Unternehmen weiter verdeutlicht. Einig war man sich über den positiven Effekt dieser Veranstaltung, denn für gegenseitiges Verständnis sei es wichtig, dass man miteinander rede.
Im Schlusswort erinnerte Rolf Lauer, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, an das Ziel der Veranstaltung, nämlich durch Information gegenseitiges Verständnis zu wecken: So benötigten die Betriebe ihre Gewinne, um Beschäftigung und Ausbildung zu sichern sowie für notwendige Investitionen. Die Gemeinden schließlich brauchen ihre Einnahmen aus der Gewerbesteuer, um damit in Infrastrukturmaßnahmen wie Straßenbau oder Bildung investieren zu können. Um dieses Verständnis zu fördern sei es wünschenswert, wenn künftig möglichst viele Kommunen Gewerbesteuer-Gespräche mit den Betroffenen führen würden.
online seit 26. Nov 2008, aktualisiert am 17. Sep 2009
Seite empfehlen
- Ausbildung
- Ausbildungsberatung
- Lehrstellenbörse
- Lehrstellen-Radar
- Für Auszubildende
- Berufsbilder
- Praktikumsplatzbörse
- Für Ausbildungsbetriebe
- Ausbildungsordnungen
- Fördermöglichkeiten
- Formulare & Downloads
- Beratung
- Betriebswirtschaft
- Existenzgründung
- Außenwirtschaft
- Umwelt & Energie
- Arbeitssicherheit
- Technik
- Messen
- Sprechtage
- Recht
- Handwerksrolle
- Einheitlicher Ansprechpartner
- E-Business & Internet