Geschäftsanschrift im Handelsregister

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Gisbert Heim (Stuttgart) / pixelio.de

Seit dem 1.11.2008 ist bei allen Gesellschaften die inländische Geschäftsanschrift in das Handelsregister einzutragen. Sollte eine entsprechende Eintragung noch nicht erfolgt sein, ist das Registergericht ab dem 1.11.2009 verpflichtet, die ihm bekannte Geschäftsanschrift von Amts wegen und ohne Überprüfung in das Handelsregister  einzutragen.

Sollte diese nicht mehr aktuell sein, müsste anschließend die Gesellschaft ihre aktuelle Anschrift über einen Notar zur Eintragung in das Handelsregister anmelden, dies würde dann Kosten verursachen. Es wird daher den Unternehmen bis zum 1.11.2009 die Gelegenheit gegeben, ihre aktuelle Geschäftsanschrift kostenfrei und mit formlosem Schreiben dem Handelsregister mitzuteilen.

online seit 21. Jul 2009, aktualisiert am 10. Nov 2011

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