Standortfragen

Für die Standortwahl gibt es eine Vielzahl von Kriterien. Für viele Unternehmer stehen dabei persönliche Präferenzen (familiäre und persönliche Bindungen, Grundbesitz) an erster Stelle. Für den betrieblichen Erfolg sind jedoch andere Kriterien wichtig.

Ladenhandwerker und Dienstleister müssen sich besonders um die Nähe zum Kunden und die örtliche Konkurrenzsituation bemühen. Für produzierende Handwerksbetriebe, die ihre Leistungen beim Kunden erbringen oder abliefern, wird die Verkehrsanbindung sowie Fragen der Energieversorgung und des Immissionsschutzes eine wesentlich größere Rolle spielen.

Ein allgemeiner Grundsatz für die Standortwahl lautet:
Den absatzwirtschaftlich günstigsten Standort bauordnungsrechtlich absichern!

Bauordnungsrecht

Für jede betriebliche Tätigkeit ist eine Nutzungsgenehmigung erforderlich. Diese Nutzungsgenehmigung, die in einem baurechtlichen Verfahren zu beantragen ist, muss für die konkrete Betriebstätigkeit vorliegen. Zwei Beispiele hierzu: Zunächst war eine - nach Baurecht genehmigte - Schreinerei in den Räumen, jetzt möchte ein Metallbaubetrieb den Standort nutzen. Der Metallbauer benötigt eine Nutzungsänderung. Eine bestehende und genehmigte Lagerhalle soll der Betriebsstandort für eine Zimmerei werden. Auch hier benötigt der Betriebsinhaber eine Nutzungsänderung.

Wir beraten Sie, bevor Sie mit der zuständigen Behörde in Kontakt treten und bewerten eine Genehmigungsfähigkeit für den Standort. Später unterstützen wir Sie auch bei Gesprächen mit der Baubehörde. Setzen Sie sich deshalb auch mit der Umweltberatung der Handwerkskammer in Verbindung.

Mit einer Genehmigung ist nur dann zu rechnen, wenn der betriebliche Standort mit den Festsetzungen der Bauleitplanung im Einklang ist.

In jedem Falle sollte bei der Gemeinde Einsicht in den Flächennutzungsplan und in den entsprechenden Bebauungsplan genommen und auch über laufende oder vorgesehene Änderungen Auskunft eingeholt werden.

Der für den Standort gültige Bebauungsplan hat Gesetzescharakter und legt die Möglichkeiten der Bebauung bzw. Nutzung fest. Die Art der zulässigen Nutzung wird durch die Festsetzung als Baugebiet bestimmt.

Seite aktualisiert am 30. August 2012online seit 22. November 2005

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