Informationen zum Thema "Altlastenproblematik"

In der Vergangenheit war sicherlich das Gefahrenpotential vieler Chemikalien, die als Rohmaterial in ein Produkt eingingen oder als Hilfs- und Betriebsstoffe eingesetzt wurden, nicht bekannt. Durch Unfälle oder eine leichtsinnige Handhabe – speziell beim Umschütten – konnten Stoffe in den Boden gelangen, auch wenn dieser versiegelt war. All diesen Vorgängen wie auch der sachgerechten Ablagerung von Abfällen wurde zunächst keine besondere Bedeutung zugemessen. Erst später wurde die Verbindung zwischen einem möglichen Stoffeintrag, einer Bodenverunreinigung, einer Gewässerbelastung und der menschlichen Gesundheit offensichtlich.

Von der Altlastenproblematik können daher nicht nur die Industrie, sondern auch Handwerksbetriebe betroffen sein. Die Gründe aus der Vergangenheit sind hinlänglich bekannt, auch heute noch können Unfälle und Schadensfälle dazu beitragen. Geht durch die Bodenverunreinigung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus, beispielsweise wenn eine Grundwasserverunreinigung droht, kann der Verursacher oder der Grundstückbesitzer zu Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen gezwungen werden.

Bodenschutzgesetz

Grundlage für die Bewertung und Sanierung von Altlasten ist das Bodenschutzgesetz. Es legt fest, wer für die Sanierung eines Grundstücks herangezogen werden kann. Von besonderer Bedeutung sind die Begriffe "Zustandsstörer" und "Handlungsstörer":

  • Der Zustandstörer ist als Eigentümer für den Zustand seines Grundstücks verantwortlich und kann als solcher unter bestimmten Umständen zur Sanierung herangezogen werden.
  • Der "Handlungsstörer" ist derjenige, der durch sein Handeln den Schaden verursacht hat. Wer zur Sanierung herangezogen wird, entscheidet die zuständige Behörde im Rahmen der Störerauswahl.

Relevant werden Bodenverunreinigung in der Regel durch einen Grundstücksverkauf, durch Umbauarbeiten oder eine Überwachungs- und Kontrolltätigkeit der Behörden vor Ort. Die dann folgenden Sanierungsmaßnahmen sind sehr kostspielig und können je nach Schadensumfang schnell mehrere 100.000 Euro erreichen.

Altlastenproblematik beim Grundstückskauf hinterfragen

Der Grundstückskäufer muss deshalb immer das Thema Altlasten beim Kauf hinterfragen und sich rechtlich vor einer eventuellen Haftung schützen. Für den Grundstücks-eigentümer ist relevant, das verunreinigte Grundstück kostengünstig und gesetzeskonform zu sanieren. Beide Interessensgruppen beraten wir gerne, bei Sanierungsvorhaben sehen wir uns als Vermittler zwischen den Interessen der Behörden, den Gutachtern und dem Handwerksbetrieb.

Seite aktualisiert am 07. Dezember 2011online seit 27. Februar 2006

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