Technische Beartung, Maschinenbewertung

Beratung in technischen Fragestellungen

Die technische Beratung deckt eine Vielzahl an verschiedenen Fragestellungen ab. Kommen Sie auf uns zu, wir erörtern im Einzelfall gerne mit Ihnen Fachthemen und erarbeiten gemeinsam Lösungen.

 

Hintergrundinformationen zu technischen Fragestellungen

Hier finden Sie ausführliche Informationen Ihrer technischen Beratung zu unterschiedlichen Fragestellungen:

 Änderung der LKW-Maut ab 1. Dezember 2023 sowie 1. Juli 2024

 Schulungspflicht beim Umgang mit Diisocyanaten

 Änderung der Strahlenschutzverordnung



Häufige Fragen

Die Antworten auf jene Themen, die besonders häufig bei uns nachgefragt werden, haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Betriebsstättenplanung

Betriebsstätten sind komplexe Gebilde. Sie sollen in geeignetem Umfeld ein ausreichendes Raumangebot zur Unterbringung von Maschinen, Geräten und Einrichtungen zur Verfügung stellen. Wichtig ist, dass langfristig eine rationelle Produktion von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Betriebsentwicklung gewährleistet ist. Bei Existenzgründungen oder Betriebsverlagerungen müssen häufig bisher anderweitig genutzte Immobilien auf ihre Eignung unter Beachtung vieler Kriterien überprüft und beurteilt werden.

Arbeitsstättenverordnung

Die Arbeitsstättenverordnung trifft u.a. Aussagen zur sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung von Arbeits- und Sozialräumen. Zur Konkretisierung der Arbeitsstättenverordnung dienen die Arbeitsstättenrichtlinien. Sie enthalten z.B. Hinweise für Grundfläche, Höhe, Sichtverbindungen, Beleuchtung oder Raumtemperaturen von Arbeits- und Sozialräumen. Falls erforderlich, führen wir Unternehmensbesuche durch, um Sie vor Ort zu beraten.
Die Abkürzung CE steht für Europäische Gemeinschaften "Communautés Européennes". Sie soll die Übereinstimmung eines Produktes mit den jeweils maßgeblichen Sicherheitsanforderungen darstellen. Durch diese Vereinheitlichung werden Handelshemmnisse abgebaut. Sie ist somit ein europäischer "Reisepass" für Produkte.

Zuerst sollten sich Unternehmen mit den Grundlagen der CE-Kennzeichnung vertraut machen. Dann sind Fragen zu beantworten, wie z.B.:

  • Wie ist das Produkt definiert?
  • Welchen Richtlinien unterliegt es?
  • Welche Normen sind anzuwenden und wie ist die technische Dokumentation abzufassen?

Ein vom Unternehmen entwickeltes und von allen Mitarbeitern gelebtes Qualitätsmanagement-System ist ein gut geeignetes Instrument zur Betriebsführung und ein wertvoller Beitrag zum Unternehmenserfolg. So lassen sich beispielsweise Abläufe und Zuständigkeiten klar regeln.

Die Dokumentation dazu sollte angemessen sein und bewirken, dass die Transparenz im Unternehmen steigt. Anhand der erstellten Ablaufbeschreibungen lassen sich innerbetriebliche Vorgänge optimieren, weil sie - vielleicht zum ersten Mal - systematisch durchdacht werden. Es besteht die Chance ggf. Fehlerursachen zu ermitteln, damit einmal aufgetretene Fehler sich nicht wiederholen und Fehlerkosten vermieden werden. Kundenanforderungen werden vollständig erfasst und fließen reproduzierbar in das Produkt bzw. die Leistung ein. So können Reklamationen vermieden und die Kundenzufriedenheit erhöht werden.

Ist ein Qualitätsmanagement-System in ein Unternehmen eingeführt, kann eine stetige Überwachung des Systems und dessen Fortentwicklung vorteilhaft sein. Das Zertifizierungsverfahren beginnt mit der Begutachtung der Qualitätsmanagement-Dokumentation (Handbuch) durch den Auditor der Zertifizierungsorganisation. Dabei werden u.a. die Vollständigkeit und die Schlüssigkeit der Dokumente geprüft. Das Zertifizierungs-Audit dient der neutralen und unabhängigen Begutachtung der qualitätsbezogenen Tätigkeiten im Unternehmen. Es wird vor Ort geprüft, ob die im Qualitätsmanagement-System dokumentierten Maßnahmen und Verfahren die Abläufe im Unternehmen vollständig und richtig beschreiben und in der täglichen Praxis "gelebt" werden.

Bei Erfüllung der Forderungen wird dem Unternehmen das QM-Zertifikat erteilt. Es gilt für die Dauer von drei Jahren. Zur Aufrechterhaltung des Zertifikats muss alle drei Jahre ein Wiederholungs-Audit erfolgen. Dazwischen findet jährlich ein jeweils kürzeres Überwachungs-Audit statt.

Maschinenbewertung

Für Unternehmer, die ihren Betrieb an einen Nachfolger übergeben, verkaufen, verpachten oder vom Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln möchten, stellt sich auch die Frage nach dem Wert von Maschinen, Geräten und Einrichtungsgegenständen. Der Anlagenwert kann wichtig sein für eine Finanzierung, unter steuerlichen Aspekten oder um die künftige Abschreibung zu kennen.

Der technische Berater der Handwerkskammer führt entsprechende Wertermittlungen im Rahmen der Unternehmensberatung durch. Als Grundlage hierfür müssen Daten, wie Maschinenbezeichnung, Typ, Baujahr und Anschaffungspreis im Baujahr (ohne Mehrwertsteuer) zur Verfügung gestellt werden. Nach einem Besuch des Unternehmens mit Besichtigung der entsprechenden Objekte und einem erläuternden Gespräch wird der Zeitwert ermittelt.

Patente und Gebrauchsmuster sind zeitlich befristete, gewerbliche Schutzrechte für technische Erfindungen, die vor Nachahmung schützen. Hierzu zählt z.B. die Herstellung und der Vertrieb eines Produktes, das auf einer geschützten Erfindung beruht. Mit Patenten und Gebrauchsmustern kann außerdem werbewirksam dargestellt werden, dass ein Unternehmen innovative Produkte entwickelt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Dritten die Nutzung einer Erfindung gegen die Zahlung einer Lizenzgebühr anzubieten. Um Patente und Gebrauchsmuster fehlerfrei und wirksam anzumelden, sind in der Regel die Dienste eines Patentanwaltes erforderlich.

Deutsches Patent- und Markenamt
Förderprogramm WIPANO

Innovationsmanagement

Eine große Anzahl neuer Ideen und Erfindungen kommen aus mittelständischen Unternehmen. Sie investieren häufig viel Zeit und Geld, ohne dass die Erfindung zu wirtschaftlichem Erfolg führt. Nach der Patentanmeldung ist zweifelsfrei ein Etappenziel erreicht.

Meist wird jedoch verkannt, dass die Markteinführung eines Produktes oder einer neuen Dienstleistung für kleine und mittlere Unternehmen eine große Herausforderung darstellt. Hierzu gehören die Schwierigkeit, den wirtschaftlichen Wert einer Erfindung einzuschätzen, eine geeignete Finanzierung zu finden und ein realistisches Gesamtkonzept für das Projekt "Innovation" zu entwickeln. Die Handwerkskammer hat im Lauf der Jahre neben eigenem Know-how Kontakte zu Spezialisten aufgebaut, die von ihren Mitgliedsunternehmen entsprechend genutzt werden können.

Technologietransfer

Der Markt verlangt von Handwerksunternehmen neues Wissen und den Einsatz neuer Technologien. Neueste Erkenntnisse, die bei Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen Know-how-Trägern vorliegen, sollten auch von mittelständischen Unternehmen abgerufen und in der Praxis genutzt werden. Die technische Beratung hilft dabei, die Problemstellung von Unternehmen zu definieren und als Knotenpunkt des regionalen und bundesweiten Technologie-Transfer-Netzes jenen Partner herauszufinden, der das erforderliche Know-how bieten und weiterhelfen kann.

Für handwerkliche Zulieferer und Dienstleister mit gewerblichen Kunden haben der Zentralverband des Deutschen Handwerks und die Handwerkskammern den "Zuliefer- und Dienstleistungskatalog des deutschen Handwerks" entwickelt. Er hilft Einkäufern aus Industrie und Handel, die gesuchten handwerklichen Leistungen unter den eingetragenen Betrieben aus dem gesamten Bundesgebiet zu finden.

Handwerksbetriebe können ihr Fertigungs- und Dienstleistungsprogramm, ihre Zulieferprodukte, firmenspezifische Besonderheiten sowie ihre wichtigsten Kundengruppen weltweit präsentieren. Einkäufer können über den Katalog zudem direkte E-Mail-Kontakte zu den eingetragenen Unternehmen herstellen und deren Homepage aufrufen.

Für die Aufnahme Ihres Unternehmens in den Zulieferkatalog wenden Sie sich bitte an die Unternehmensberatung Technik.

 Zulieferkatalog

Die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen wird mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützt. Meist werden Zuschüsse gewährt, die das Risiko der Entwicklung beschränken sollen. Wir beraten Sie gerne, welche Förderprogramme für Sie geeignet sind und unterstützen Sie bei der Beantragung.

Nachfolgende eine Auswahl von Förderprogrammen, die auch für kleinere Unternehmen in Frage kommen:

 Innovationsgutschein Bayern
 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand ZIM
 WIPANO (Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen)

BUndesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Logo Wirtschaftsministerium
StMWi





Englert Michael

Dipl.-Ing. (FH) Michael Englert

Rennweger Ring 3

97070 Würzburg

Tel. 0931 30908 1264

Fax 0931 30908 1764

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