Prüfungen in der Ausbildung
Am Ende der Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf steht die Gesellen- oder die Abschlussprüfung.
Gesellen- oder Abschlussprüfung
Bei der Gesellenprüfung handelt es sich um eine Endprüfung in einem Handwerksberuf (z. B. Bäcker/in, Maurer/in). Die Durchführung ist gesetzlich durch die Handwerksordnung (HwO) geregelt. In den übrigen Berufen (z. B. Bürokaufmann/frau, Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk) heißt die Prüfung dagegen Abschlussprüfung. Hierfür sind die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) einschlägig. Aber auch die eine Ausbildungsstufe abschließende Prüfung (z. B. Hochbaufacharbeiter/in, Bauten- und Objektbeschichter/in) ist eine Abschlussprüfung. Die Inhalte der Gesellen- oder der Abschlussprüfung richten sich nach der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs.
Zwischenprüfung
Während der Ausbildung wird eine Zwischenprüfung abgelegt. Einzelne Ausbildungsordnungen können auch eine zweite Zwischenprüfung vorsehen. Die Zwischenprüfung findet etwa in der Hälfte der Ausbildungszeit statt und dient der Ermittlung des Leistungsstandes.
Gestreckte Form
In einzelnen Berufen ist vorgesehen, dass die Gesellen- oder die Abschlussprüfung in gestreckter Form durchgeführt wird. Dies bedeutet, dass an Stelle der Zwischenprüfung der Teil 1 der Gesellen- oder der Abschlussprüfung abgelegt wird. Das Ergebnis des Teil 1 fließt zu einem in der Ausbildungsordnung vorgegebenen Prozentsatz in das Gesamtergebnis der Prüfung ein. Am Ende der Ausbildungszeit findet der Teil 2 der Gesellen- oder der Abschlussprüfung statt.
Ansprechpartner
Gerald Rüth
Referent Gesellen- und Abschlussprüfungen
Tel. 0931 30908-1165
Fax 0931 30908-1665
g.rueth@hwk-ufr.deE-Mail
g.rueth@hwk-ufr.de
Seite aktualisiert am 14. Dezember 2011, online seit 20. Oktober 2011
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