Tipps für Ausbildungsbetriebe

Warum ist die betriebliche Ausbildung für Handwerksbetriebe sinnvoll?

Die zehn wichtigsten Gründe, weshalb Ausbildungsbetriebe einen Nutzen von der Ausbildung haben:

  • Sicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfs
  • Motivierte, im eigenen Betrieb erprobte Mitarbeiter
  • Weniger Fluktuation und Fehlbesetzungen
  • Keine langwierigen Einarbeitungszeiten neuer Kräfte
  • Erhöhung der Flexibilität und Innovationsfähigkeit
  • Verjüngung der Belegschaft
  • Positive Impulse für die Gestaltung von Weiterbildung
  • Imagegewinn als Ausbildungsbetrieb
  • Produktive Arbeit des Auszubildenden

Beitrag dazu, die Chancen für Jugendliche zu erhöhen und sie nicht ins gesellschaftliche Abseits abdriften zu lassen.

Wo bekomme ich ausbildungsrelevante Unterlagen her?

Einen Ausbildungsvertrag stellt Ihnen die Handwerkskammer für Unterfranken zum Download zur Verfügung. Berichtshefte sind je nach Beruf bei der Handwerkskammer für Unterfranken bzw. den Innungen oder Verlagen erhältlich. Bei einem Beratungstermin mit unseren Ausbildungsberatern und Akquisiteuren, z. B. bei erstmaliger Ausbildung, werden Ihnen alle erforderlichen Unterlagen übergeben.

Wer schließt den Berufsausbildungsvertrag ab?

Der Berufsausbildungsvertrag wird zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden geschlossen. Ausbildender ist derjenige, der einen anderen zur Berufsausbildung einstellt. Davon ist derjenige zu unterscheiden, der die Ausbildung durchführt. Das kann der Ausbildende in eigener Person oder ein von ihm beauftragter Ausbilder sein. Auszubildender ist derjenige, der ausgebildet wird. Im Falle der Minderjährigkeit ist zum Vertragsschluss die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Gibt es Fördermittel für die Ausbildung?

Fit for work

Nach der Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung wird auch in diesem Jahr die Ausbildungsinitiative "Fit for Work" fortgesetzt. Dabei unterstützt die Staatsregierung die Berufsausbildung der bayerischen Jugendlichen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Wann und wo ist der Berufsausbildungsvertrag einzureichen?

Ist durch Einverständnis, dass eine Ausbildung in diesem Ausbildungsberuf stattfinden soll, zwischen den Vertragspartnern der Vertrag zustande gekommen, so muss unverzüglich, auf jeden Fall vor Beginn der Berufsausbildung die Vertragsniederschrift angefertigt werden. Als Niederschrift dient der von der Handwerkskammer für Unterfranken vorgesehene Berufsausbildungsvertrag. Unverzüglich nach Ausfertigung der Vertragsniederschrift hat der Ausbildende bei der Handwerkskammer für Unterfranken die Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle) zu beantragen. Als Unterlagen sind bei Jugendlichen (unter 18 Jahren) die Bescheinigung der Erstuntersuchung sowie mögliche Zeugnisse und Unterlagen, die den Nachweis für Verkürzung oder Anrechnung bringen, beizufügen.

Seite aktualisiert am 15. April 2013online seit 08. November 2011

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