Meisterbrief
Handwerkskammer für Unterfranken

Der Meisterbrief: Qualitätssiegel und Wettbewerbsvorteil

Zahlreiche Karrierechancen mit Meister

Der Meisterbrief ist Ihre Basis für zahlreiche Karrieremöglichkeiten: Existenzgründung und Selbstständigkeit sowie eine leitende Position im Unternehmen sind nur einige der Perspektiven, die sich mit dem Meister für Sie eröffnen.

Durch den anstehenden Generationswechsel im unterfränkischen Handwerk ergeben sich zudem weitere Anreize für die Weiterbildung. Denn viele Betriebe brauchen einen Nachfolger. Mit dem Abschluss des Meisters können Sie zudem an einer deutschen Hochschule studieren. Der Meistertitel ist außerdem die Zugangsberechtung für die Fortbildung zum/zur "Geprüften Betriebswirt (HwO)".

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Fördermöglichkeiten

Überblick über aktuelle Förderprogramme in der beruflichen Weiterbildung:

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BaföG (vormals Meister-BAföG) ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in nahezu allen Berufsbereichen.
 Ausführliche Informationen zum Aufstiegs-BAföG

Weiterbildungsstipendium

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gezielt junge Fachkräfte bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen der Berufsbildung.
 Ausführliche Informationen zum Weiterbildungsstipendium

Meisterbonus

Mit dem Meisterbonus fördert die Bayerische Staatsregierung erfolgreich abgeschlossene Fortbildungslehrgänge, wie beispielsweise einen Meisterkurs.
 Ausführliche Informationen zum Meisterbonus

Aufstiegsstipendium (für Studium)

Das Aufstiegsstipendium ist Teil des Programms Begabtenförderung der Bundesregierung und unterstützt Berufserfahrene bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums.
 weitere Informationen zum Aufstiegsstipendium

 



Zulassung zur Meisterprüfung

Sie möchten die Zulassung zur Meisterprüfung beantragen? Dann füllen Sie bitte das Formular  Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung (Infokasten) aus und fügen bitte folgende Nachweise bei:

  • Gesellenprüfungszeugnis/Abschlussprüfungszeugnis
  • ggf. Nachweis über berufliche Tätigkeit als Geselle/Facharbeiter (vom Arbeitgeber)
  • ggf. Zeugnisse über eine bereits bestandene Meisterprüfung oder Prüfungsteile
  • ggf. Zeugnisse über eine bereits bestandene Techniker-/Ingenieurprüfung bzw. sonstige anrechenbare Prüfungen
     

Anträge mit unvollständigen Angaben und fehlenden Nachweisen können nicht bearbeitet werden.

Soweit die üblichen Zulassungsvoraussetzungen nicht vorliegen, sind begründete Angaben erforderlich.

 

Onlineantrag auf Zulassung zur Meisterprüfung

 hier klicken





Gebühren und Kosten der Meisterprüfung

Die Kosten für die einzelnen Teile der Meistervorbereitung können Sie den jeweiligen Kursangeboten entnehmen. An dieser Stelle informieren wir Sie über Gebühren und Kosten der Meisterprüfung.

Die Prüfungsgebührrichtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer.

Die Gebühren betragen ab dem 22. Januar 2021:

Teil I:      Praktische Prüfung 340,- Euro

Teil II:      Fachtheoretische Prüfung 290,- Euro

Teil III:      Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung 165,- Euro

Teil IV:      Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung 165,- Euro

Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Einladung zur Prüfung.

Meister des Handwerks, Meistertitel, Meisterprüfung

Weitere Gebühren:

  • Bei ausnahmsweiser Zulassung fallen Gebühren in Höhe von 30,- Euro an.
  • Bei Überweisung bzw. Freigabe an einen Meisterprüfungsausschuss einer anderen Kammer fallen Gebühren in Höhe von 30,- Euro an. (Die Ausstellung der Überweisung ist schriftlich zu beantragen!)
  • Bei Meisterprüfungen, für die von der Handwerkskammer zusätzliche Personal-,  Material-, Raum- und Sachkosten geleistet werden, wird die Gebühr entsprechend erhöht.
  • Kosten, die durch die Abhaltung einer vom Prüfling beantragten Einzelprüfung oder durch die Abnahme der Meisterprüfungsarbeit/Projektarbeit und/oder der Arbeitsprobe/Situationsaufgabe außerhalb des Prüfungstermins oder Prüfungsortes entstehen, sind vom Prüfling der Handwerkskammer zu erstatten.
  • Der Prüfling muss für anfallende Kosten (z.B. Personal-, Material-, Raum- und Sachkosten) aufkommen, wenn ihm eine Werkstatt zur Anfertigung der Meisterprüfungsarbeit/Projektarbeit zur Verfügung gestellt wird. Über die voraussichtliche Höhe der Kosten wird der Prüfling rechtzeitig unterrichtet.

Die Kosten sind von Beruf zu Beruf unterschiedlich und können die Prüfungsgebühr zum Teil erheblich überschreiten. Der genaue Betrag wird nach Ablauf der Prüfung in Rechnung gestellt.

Wiederholung der Meisterprüfung

Die jeweilige Gebühr richtet sich nach der Höhe der Meisterprüfungsgebühr.

Gebühr bei Rücktritt

Tritt der Prüfling vor Beginn der Prüfung aus Gründen, die er zu vertreten hat, zurück, so werden von der Prüfungsgebühr für angefallene Verwaltungsarbeiten 35 % einbehalten.

Tritt der Prüfling vor bzw. nach Beginn der Prüfung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, zurück, so werden von der Prüfungsgebühr für angefallene Verwaltungsarbeiten 20 % einbehalten.

Erscheint der Prüfling nicht zum Prüfungstermin bzw. tritt der Prüfling nach Beginn der Prüfung aus Gründen, die er zu vertreten hat zurück, so ist die Prüfungsgebühr voll zu entrichten.



Prüfungsvorschriften für die Meisterprüfung

Die Meisterfortbildung vermittelt ein Handwerk in seiner ganzen Theorie und Praxis und das für eine erfolgreiche Selbständigkeit unverzichtbare Wissen in den Bereichen Betriebswirtschaft, Unternehmensführung und Arbeitspädagogik.

Als Grundlage für ein geordnetes und einheitliches Meisterprüfungswesen im Handwerk kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung bestimmen,

  • welche Fertigkeiten und Kenntnisse in den einzelnen Handwerken zum Zwecke der Meisterprüfung zu berücksichtigen und
  • welche Anforderungen in der Meisterprüfung zu stellen sind.

 Die Meisterprüfungsordnungen zu den einzelnen Gewerken stehen unter  www.dasbayerischehandwerk.de zum Download zur Verfügung. 



Hinweise zum Bezug von Arbeitslosengeld für Fortbildungsteilnehmer

Sollten Sie nach Ende einer Fortbildung arbeitslos sein, müssen Sie vor Beginn der Maßnahme Voraussetzungen erfüllt haben, um Arbeitslosengeld zu beziehen. 

Bitte sprechen Sie rechtzeitig vor Kursbeginn mit der für Sie zuständigen Bundesagentur für Arbeit. Nur so kann sichergestellt werden, dass Sie, falls Sie im Anschluss an Ihre Fortbildung kurzzeitig arbeitssuchend sind, Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld wahren.

Weitere Infos unter www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer

Studium mit Meister

Meisterinnen und Meister sowie beruflich gleichwertig Fortgebildete können seit dem Wintersemester 2009/2010 an Universitäten und Fachhochschulen studieren. Hierfür ist neben der bestandenen Meister- oder Fortbildungsprüfung kein weiterer Leistungsnachweis erforderlich.

Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch an der ausgewählten Hochschule. Dieses Gespräch ist jedoch nicht entscheidend für die tatsächliche Studienzulassung, sondern dient der Information des Studienbewerbers und seiner eigenen Beurteilung der Studierfähigkeit.

Eine Ausnahme von diesem Verfahren stellt die Bewerbung für Studiengänge dar, die von der "Stiftung für Hochschulzulassung"  hochschulstart.de (früher: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, ZVS) vergeben werden.



Ich berate Sie gerne!

Carsten Lanik

Abteilungsleiter

Tel. 0931 30908-1175

Fax 0931 30908-1675

c.lanik--at--hwk-ufr.de



Weiterführende Themen

 Internetseite rund um die Meisterfeier

Informationen zur Einordnung von Fortbildungsabschlüssen im Handwerk im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR)