Ihre Handwerkskammer: Wir sind für Sie da!

Die Handwerkskammer für Unterfranken hat rund 18.500 Mitgliedsbetriebe mit etwa 93.000 Beschäftigten. Sie kümmert sich um die Bereiche Selbstverwaltung, Interessenvertretung und Dienstleistungen. Vom Staat wurden der Handwerkskammer hoheitliche Aufgaben übertragen, so führt sie z. B. die Handwerksrolle und regelt das Prüfungswesen.
Die Handwerkskammer sorgt für eine gemeinsame und solidarische Vertretung der Anliegen aller Handwerker in Politik und Öffentlichkeit. Nach dem Motto praxisnah und fachkundig bietet die Handwerkskammer maßgeschneiderte Beratung für ihre Mitglieder. Das Leistungsspektrum umfasst sämtliche Bereiche des betrieblichen Alltags. Von A wie Arbeitsrecht bis U wie Umwelt.
Auch auf dem Gebiet der Aus- und Weiterbildung steht die Handwerkskammer Unternehmern, Beschäftigten und Lehrlingen sowie Jugendlichen und deren Eltern mit Rat und Tat zur Seite. In drei Bildungszentren, drei Akademien sowie und einer kleineren Bildungsstätte in Bad Neustadt/Saale bietet sie zahlreiche Kurse und Seminare an.
Interessenvertretung
Dem Wohlergehen der zugehörigen Handwerksbetriebe verpflichtet, treten die Handwerkskammern in allen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Ebenen als Sprachrohr auf. Ziele im Bereich der Interessenvertretung sind, für gesunde Rahmenbedingungen für die regionale Wirtschaft einzutreten, diese bestmöglich zu erhalten sowie das Image des Handwerks im Allgemeinen zu fördern. Tätigkeitsbereiche:
- Vertretung der Handwerksinteressen auf allen politischen Ebenen
- Mitwirkung an Gesetzesinitiativen und -entwürfen
- Kontaktpflege mit allen wichtigen Behörden
- Mitarbeit in zahlreichen kommunalen und regionalen Gremien
- Stellungnahmen / Vorschläge bei raumwirksamen Planungen (z. B. Flächennutzungspläne, Einzelhandelsgroßprojekte, Verkehrsinfrastruktur)
- Konjunkturbeobachtung, Statistik
Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer
Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Betriebes eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden. Zur Handwerkskammer gehören auch Personen aus dem Handwerk, die selbständig eine sog. nicht-wesentliche Tätigkeit eines Handwerks gewerblich ausüben. Das ist im § 90, Abs. 2 bis 4 der Handwerksordnung festgelegt.
Ihre Aufgaben kann die Handwerkskammer nur dann optimal und im notwendigen Umfang erfüllen, wenn alle Mitgliedsbetriebe ihren Solidarbeitrag leisten.
Ehrenamtliches Engagement ist in der Vollversammlung und im Vorstand, aber auch in zahlreichen Prüfungsausschüssen möglich, ausdrücklich erwünscht und für die richtige Aufgabenerfüllung im Sinne des Handwerks dringend notwendig. Hierdurch werden das Fachwissen und die Vorstellungen der Mitglieder in die Arbeit der Handwerkskammer eingebracht, wodurch diese direkt an den Bedürfnissen der Betriebe ausgerichtet wird.
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Seite aktualisiert am 22. Januar 2013, online seit 21. Oktober 2005
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