Ehrenurkunden bei Mitarbeiter-Jubiläen

In der mittelständischen Wirtschaft ist die langjährige, engagierte Mitarbeit der Beschäftigten von herausragender Bedeutung. Die Ehrung von Arbeitsjubilaren ist deshalb auch ein besonderes Anliegen der Handwerkskammern.

Für Arbeitnehmer in Handwerksbetrieben können vom Arbeitgeber deshalb ab einer bestimmten, ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit (z. B. 25 oder 40 Jahre) Ehrenurkunden bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt werden. Wehrdienst und Krankheit zählen dabei nicht als Unterbrechung.

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online seit 02. Dez 2005, aktualisiert am 30. Nov 2011

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