Stromsteuer - Energiesteuer

Mit dem Gesetz "Einstieg in die ökologische Steuerreform" wurde die Stromsteuer am 1. April 1999 in Deutschland eingeführt. Mit den Einnahmen aus dieser Steuer wurde der Arbeitgeberanteil der Rentenversicherungsbeiträge abgesenkt. Der Steuersatz wurde für Strom bis zum Jahr 2003 auf 2,05 Cent/kWh angehoben und ist seitdem konstant. Die Stromsteuer stellt somit die jüngste aller Verbrauchssteuern dar. Ihr Aufkommen betrug im Jahr 2004 fast 6,6 Mrd. Euro.

Reduzierter Stromsteuersatz für Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes

Handwerksbetriebe wie Bäcker und Metzger, die dem produzierenden Gewerbe zugeordnet werden, können einen reduzierten Stromsteuersatz von 1,23 Cent/kWh beantragen. Aus der Überprüfung vieler Stromrechnungen wissen wir, dass viele Unternehmer die Möglichkeit der Kosteneinsparung nicht nutzen.

Spitzenausgleich im Rahmen der Ökosteuer

Unternehmen des produzierenden Gewerbes haben über den Spitzenausgleich einen zusätzlichen Anspruch auf eine Steuerentlastung (Erlass, Erstattung oder Vergütung der Steuer), dessen Höhe sich an der Steuerbelastung einerseits und der Entlastung durch die Absenkung des Arbeitgeberanteils an den Rentenversicherungsbeiträgen andererseits orientiert. Das bedeutet: Wird ein Betrieb des produzierenden Gewerbes durch die Ökosteuer mehr belastet als entlastet, wird diesem auf Antrag die Differenz zwischen gezahlter Ökosteuer und Entlastung durch Senkung der Rentenversicherungsbeiträge zu 95 Prozent zurückerstattet. Interessant ist diese Regelung für energieintensive Branchen wie Bäckereien, Metzgereien oder metallverarbeitende Betriebe. Aber auch andere Branchen können bei hohen Verbräuchen profitieren.

Ein Beispiel aus einem Handwerksbetrieb:

  • Stromverbrauch: 111.000 kWh
  • Heizölverbrauch 7.800 Liter
  • Gasverbrauch: 120 MWh
  • Lohnkosten: 150.000 Euro
  • Gesamtrückerstattung: 484 Euro

Rufen Sie uns an - wir beraten Sie gerne zu den genannten Themen, rechnen Ihnen aus, ob sich ein Antrag auf Rückerstattung für Ihren Betrieb lohnt und bereiten die Antragsunterlagen vor.

online seit 27. Feb 2006, aktualisiert am 07. Dez 2011

Ansprechpartner

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Dipl.-Ing. (FH) Frank Schneider
Beauftragter für Innovation und Technologie (BIT) - Fachrichtung Umwelt- und Energietechnik

Tel. 0931 30908-1168
Fax 0931 30908-1668
f.schneider@hwk-ufr.deE-Mail
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