Zurückstellung von Grundwehrdienst, Zivildienst oder Wehrübung

Problem: Der Einberufungsbescheid ist da!

Was ist zu beachten, wenn der Einberufungsbescheid im Haus ist?

Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 vom 09.08.2008 hat das frühere Verfahren auf Unakömmlichkeitsstellung (Uk-Verfahren) nach § 13 Wehrpflichtgesetz (WPflG) eine grundlegende Änderung erfahren. An die Stelle des bisherigen Uk-Verfahrens im Frieden tritt nunmehr ein Verfahren auf Zurückstellung vom Wehrdienst, welches seine Grundlage in § 12 Abs. 7 WPflG hat.

Sie als Arbeitgeber können eine Zurückstellung direkt beim zuständigen Kreiswehrersatzamt bzw. Bundesamt für den Zivildienst beantragen. Wenn benötigt, erhält die Handwerkskammer für Unterfranken von dort direkt den Zurückstellungsantrag um eine Stellungnahme abzugeben.

Für weitere Fragen steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung:

Heiner Röschert
Telefon: 0931 3090811-12
Telefax: 0931 30908-77

online seit 11. Mrz 2008, aktualisiert am 05. Nov 2009

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