Wann gibt es ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) für Auszubildende?

Ausbildungsbegleitende Hilfen gibt es für Lehrlinge, die gravierende Schwächen in den berufsschulischen Fächern aufweisen. Der Antrag auf abH ist vom Auszubildenden bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit einzureichen. Dort liegen auch die Adressen derjenigen Ansprechpartner vor, die diese Hilfen anbieten. Für den Betrieb und dem Auszubildenden entstehen keine Kosten, da sie von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Der Stützunterricht erfolgt in kleinen Gruppen.

Seite aktualisiert am 15. April 2013online seit 08. November 2011

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