Tipps für Auszubildende
An dieser Stelle beantworten wir die häufigsten Fragen für Auszubildende:
Wie lange dauert die Berufsausbildung?
Die Ausbildungsdauer ist in der Ausbildungsverordnung festgelegt und beträgt für die Handwerksberufe 2 bis 3 beziehungsweise 3,5 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Verlängerungen oder Verkürzungen der Ausbildungszeit möglich. Die Ausbildungsberatung steht mit Auskünften und Ratschlägen zur Verfügung.
Wie lange dauert die Probezeit?
In jedem Berufsausbildungsvertrag muss eine Probezeit vereinbart werden. Die Probezeit muss nach Berufsbildungsgesetz mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung.
Wann erhalte ich die angemessene Ausbildungsvergütung?
Nach Berufsbildungsgesetz erhält jeder Lehrling monatlich eine angemessene Ausbildungsvergütung, die mit fortschreitender Berufsausbildung mindestens jährlich ansteigt. Grundlage für die Ausbildungsvergütung sind die jeweils geltenden Tarifverträge bzw. Empfehlungen der Fachverbände. Die Ausbildungsvergütung ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.
Dürfen Auszubildende Überstunden machen?
Bei jugendlichen Auszubildenden (unter 18 Jahren) ist Mehrarbeit über die wöchentliche Ausbildungszeit von 40 Stunden nicht gestattet. Bei volljährigen Auszubildenden ist im Rahmen der Arbeitszeitordnung eine Mehrarbeit nicht verboten. Diese sollte aber nur in wirklich dringenden Fällen erfolgen und keine Regelmäßigkeit darstellen. Bei Mehrarbeit gilt der Grundsatz, dass eine über die vereinbarte regelmäßige Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung besonders zu vergüten ist. Diese Vergütung kann finanziell oder durch Freizeitgewährung erfolgen. Manche Tarifverträge enthalten eine Aussage über die Höhe der Vergütung für Mehrarbeit. Ansonsten sind keine Überstundenzuschläge zu zahlen.
Wer trägt die Fahrtkosten zur überbetrieblichen Ausbildung (ÜLU)?
Die überbetriebliche Ausbildung, kurz ÜLU, dient als Ergänzung und Unterstützung der betrieblichen Ausbildung in den Handwerksbetrieben. Die ÜLU-Kurse sind berufsspezifische praktische Unterrichte, die vom ersten bis zum vierten Ausbildungsjahr durchgeführt werden. Sie finden in den Bildungszentren der Handwerkskammer für Unterfranken statt. Die Fahrtkosten zu ULÜ-Kurse trägt der Ausbildungbetrieb.
Wie viel Urlaub erhält der Lehrling?
Der Urlaub ist immer für ein Kalenderjahr geregelt. Der Urlaub nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Bundesurlaubsgesetz beträgt jährlich:
- 25 Arbeitstage (30 Werktage), wenn zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt
- 23 Arbeitstage (27 Werktage), wenn zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt
- 21 Arbeitstage (25 Werktage), wenn zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt
- 20 Arbeitstage (24 Werktage), Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz
Bestehende Tarifverträge sind zu beachten. Im letzten Ausbildungsjahr erhält der Lehrling den anteiligen Urlaub (Auslerntermin Februar) und den Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen beim Auslernen im Sommer.
In welcher Form sind Berichtshefte zu führen?
Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises (Tages- bzw. Wochenberichte) zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildungsnachweise sind dem Ausbildenden zur Unterschrift vorzulegen. Die regelmäßige Führung des Heftes ist eine der Zulassungsvoraussetzungen zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung.
Wann ist eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung möglich?
Werden von den Auszubildenden überdurchschnittliche Leistungen erbracht, kann eine vorzeitige Prüfung in Frage kommen. Die Auszubildenden können nach Anhörung des Betriebes und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschluss- Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Der Gedanke an eine Verkürzung der Ausbildungszeit mag sehr verlockend sein. Es ist aber gut zu überlegen, ob alle wichtigen Ausbildungsbereiche des Betriebes schon durchlaufen, die überbetrieblichen Ausbildungen absolviert, alle notwendigen Themen des Lernstoffs der Berufsschule durchgenommen wurden und so die Prüfung erfolgreich verläuft.
Welche Benachrichtigungspflichten hat der Azubi?
Der Auszubildende verpflichtet sich, bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung, vom Berufsschulunterricht oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen dem Ausbildenden unter Angabe von Gründen und der voraussichtlichen Dauer unverzüglich Mitteilung zu erstatten. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, hat der Auszubildende eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Ausbildende ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Kann ich während der Ausbildung den Ausbildungsbetrieb wechseln?
Wenn wichtige Gründe vorliegen (Vergütungen werden beispielsweise nicht bezahlt), kann der Ausbildungsplatz gewechselt werden. Allerdings sollte eine schriftliche Aufforderung an den Betrieb gehen, in der diese fehlende Vergütung eingefordert wird, damit für beide Seiten die Möglichkeit besteht, die Ursachen der Unzufriedenheit aus dem Weg zu räumen. Ähnliches gilt auch für andere Fälle, in denen Lehrlinge ihren Ausbildungsplatz wechseln möchten. Das Berufsausbildungsverhältnis ist gemäß den Vereinbarungen des Berufsausbildungsvertrages von den Vertragspartnern schriftlich zu kündigen bzw. mit einem Aufhebungsvertrag zu lösen.
Weiterführende Themen
- Wie lange dauert die Berufsausbildung?
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- Wann ist eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung möglich?
- Welche Benachrichtigungspflichten hat der Azubi?
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Seite aktualisiert am 30. Januar 2012, online seit 08. November 2011
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