Studium
Meisterinnen und Meister sowie beruflich gleichwertig Fortgebildete können seit dem Wintersemester 2009/2010 an Universitäten und Fachhochschulen studieren. Hierfür ist neben der bestandenen Meister- oder Fortbildungsprüfung kein weiterer Leistungsnachweis erforderlich.
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch an der ausgewählten Hochschule. Dieses Gespräch ist jedoch nicht entscheidend für die tatsächliche Studienzulassung, sondern dient der Information des Studienbewerbers und seiner eigenen Beurteilung der Studierfähigkeit.
Eine Ausnahme von diesem Verfahren stellt die Bewerbung für Studiengänge dar, die von der "Stiftung für Hochschulzulassung" hochschulstart.de (früher: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, ZVS) vergeben werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der
Internetseite des Bayerischen Handwerkstages.
Seite aktualisiert am 05. Januar 2012, online seit 20. Oktober 2011
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