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27. Februar 2018: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Dieselfahrverboten

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am heutigen Dienstag (27. Februar 2018) entschieden, dass Kommunen grundsätzlich Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge verhängen können. Die Handwerkskammer für Unterfranken spricht sich deutlich gegen generelle Fahrverbote aus. Aus Sicht der Kammer sind sie für Handwerksbetriebe schlichtweg existenzbedrohend. Sie gefährden zudem die Versorgung von innerstädtischen Räumen mit handwerklichen Waren und Dienstleistungen.

Details enthält die folgende Presseinformation:

 PI Urteil zu Dieselfahrverboten - Fahrverbote für Handwerksbetriebe existenzbedrohend

 O-Ton Ludwig Paul - Fahrverbote existenzbedrohend

 O-Ton Ludwig Paul - Versorgungsfunktion des Handwerks