Vom Meister-BAföG zum Aufstiegs-BAföG

Finanzielle Verbesserungen für die berufliche Fortbildung

Das Aufstiegs-BAföG (vormals Meister-BAföG) verfolgt das Ziel, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in nahezu allen Berufsbereichen und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Teilzeit / Vollzeit / Online). Damit wird mehr Chancengleichheit zwischen akademischer und beruflicher Bildung herbeigeführt. Das Aufstiegs-BAföG ist gesetzlich verankert im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).

Das neue „Aufstiegs-BAföG" ist mit dem 01.08.2016 in Kraft getreten und bietet für Fachkräfte, die sich weiterqualifizieren möchten, eine Reihe von finanziellen Verbesserungen.

Weitere Informationen unter

 www.aufstiegs-bafoeg.de



Antrag online stellen im BayernPortal

www.freistaat.bayern

Hier die Grundzüge des Gesetzes: