Informationen für HandwerksbetriebeÄnderungen bei der Lkw-Maut auf Fernstraßen
In Deutschland unterliegen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) ab (≥) 7,5 Tonnen auf Fernstraßen der Mautpflicht. Eine Ausnahmeregelung für Handwerksbetriebe gibt es nicht. Ab 1. Dezember 2023 werden die Mautsätze gemäß eines Beschlusses des Bundestages für den aktuellen Geltungsbereich (Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse) teils deutlich erhöht.
Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu den anstehenden Änderungen:
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den geplanten Änderungen im Rahmen der Lkw-Maut finden Sie auf folgenden Seiten:
Zentralverband des Deutschen Handwerks - Informationsseite zur Lkw-Maut
Toll Collect - Informationsseite speziell zu den Änderungen ab 1. Dezember 2023 sowie 1. Juli 2024
Bundesfernstraßenmautgesetz - BFStrMG
Haben Sie Fragen zur Lkw-Maut?
Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne persönlich: