Mann in Werkstatt mit Laptop
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Leitfaden für Betriebe

Ob Bilder, Texte oder auch Videos – mit einer kurzen Recherche lassen sich im Netz zahlreiche Inhalte finden. Doch bei der Verwendung solcher Inhalte für Firmenwebseiten oder die unternehmenseigenen Social Media-Kanäle ist Vorsicht geboten. Denn in aller Regel bestehen für fremde Inhalte Schutzrechte Dritter. Für die Verwendung muss die Erlaubnis des Rechteinhabers eingeholt werden, ansonsten drohen Abmahnungen. Auch bei Inhalten, die mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz generiert werden, gibt es bestimmte Dinge zu beachten. In einem aktuellen Leitfaden des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks können Betriebe kurz und kompakt nachlesen, was bei der Verwendung von fremden Inhalten beachtet werden muss und wie möglichen Abmahnungen vorgebeugt werden kann.

Hier finden Sie den  Leitfaden “Praxis Recht - Verwendung fremder Inhalte auf Firmenwebseiten und Social Media-Kanälen”