Pflegereform: Muster für Betriebe
Seit dem 1. Juli 2023 gelten für Eltern unterschiedliche Beitragssätze in der Pflegeversicherung, je nachdem, wie viele Kinder sie haben. Betriebe müssen dazu von ihren Beschäftigten Informationen zur Kinderzahl und zum Alter ihrer Kinder einholen. Dieses kann digital oder in Papierform erfolgen.
Vor diesem Hintergrund stellt der Zentralverband des Deutschen Handwerks Unternehmen ein Musterinformationsschreiben an ihre Beschäftigten sowie ein Musterdokument für die freiwillige Selbstauskunft zur Verfügung. Beide Dokumente können Betriebsinhaberinnen und -inhaber ihren Beschäftigten aushändigen und ausfüllen lassen.