Elektrofachkraft im Metallbauer-Handwerk
Handwerkskammer

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Metallbauer-Handwerk

Die wichtigsten Infos auf einen Blick

Kursgebühr: 
1.380,00 €

Lehrgangsdauer:
80 UE

Lernformen:
Vollzeit

Abschluss: 
Zertifikat der Innung für Elektro- und Informationstechnik. Das Zertifikat ist ein von der Berufsgenossenschaft anerkannter Abschluss (DGUV Grundsatz 303-001).

Anmeldung:

Ziele & Vorteile

Metallbauer können die notwendigen Kenntnisse und die erforderliche, nach DGUV Vorschrift 3 vorgeschriebene Prüfung, durch den Besuch dieses Kurses erwerben.

  • Sie können Ihrem Kunden weitere Dienstleistungen anbieten
  • Sie erschließen sich weitere Geschäftsfelder (Wartung, Service und Instandhaltung)
  • Ihre Wettbewerbsfähigkeit steigt, da Sie diese Dienstleistung bei Bauvorhaben nicht einkaufen müssen
  • Das erlernte lässt sich auch im eigenen Betrieb anwenden
  • Sie heben sich bei öffentlichen Aufträgen deutlich von Mitbewerbern ab

Voraussetzungen

Mit der Anmeldung sind folgende Nachweise einzureichen:

  • Kopie des Facharbeiter-/Gesellenbriefes oder falls vorhanden
  • Kopie vom Meisterprüfungs- oder Technikerzeugnis
  • Nachweis über den Besuch eines Erste Hilfe Kurses, dieser darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen



Festgelegte Tätigkeiten

  • Durchführen der Prüfung elektrischer Geräte nach Änderung oder Reparatur (DIN VDE 0701 und 0702)
  • Prüfungen und Anschluss elektrischer Maschinen (DIN VDE 0113-1)
  • An- und Abklemmen von geprüften, elektrischen Geräten an das 230V/400V Netz über vorhandene Abzweigdosen
  • Austausch von Netzkabeln und Netzsteckern von 230V-Geräten
  • Austausch von Netzkabeln und Netzsteckern und das Wenden der Phasen von 400V-Geräten
  • Austauschen von baugleichen Baugruppen an elektrischen Betriebsmitteln
  • Fehlersuche, Messungen und Störungsbehebung in elektrischen Steuerungen
  • Prüfung und Anfertigung von Anschlussleitungen
  • Beurteilung der örtlichen Gegebenheiten

Nach erfolgreicher Abschlussprüfung darf man, sofern als befähigte Person, auf Grundlage der Betriebssicherungsverordnung § 3 (3) und TRBS 1203, durch die verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) berufen, die festgelegten Tätigkeiten ausüben.

Alle Arbeiten bis auf das Prüfen der Spannungsfreiheit und die Fehlersuche sind im spannungsfreien Zustand durchzuführen.