Versicherung

Haben Sie sich für die Teilnahme an einem Vollzeitlehrgang entschieden, stellt sich automatisch die Frage nach Ihrem Krankenversicherungsschutz, weil Ihr Beschäftigungsverhältnis normalerweise unterbrochen wird. Mit nachfolgender Aufstellung möchten wir Ihnen aufzeigen, wie Sie Ihren Krankenversicherungsschutz sichern können.
 
Sie erhalten Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld während des Kurszeitraumes (gilt nur für Teilzeitkurse):

Dann sind Sie weiterhin pflichtversichert und haben den bisherigen umfassenden Versicherungsschutz.
 
Sie erhalten bezahlten Urlaub für die gesamte Dauer der Fortbildungsmaßnahme:
Das Beschäftigungsverhältnis besteht weiter und Ihr Versicherungsschutz bleibt im vollen Umfang erhalten.
 
Sie erhalten unbezahlten Urlaub:
Ihr Arbeitsverhältnis besteht zwar weiter fort, der Versicherungsschutz endet aber nach einem Monat gerechnet vom letzten Arbeitstag an.

Ihr Arbeitsverhältnis wurde gelöst:
Ihre Mitgliedschaft bei Ihrer bisherigen Krankenkasse ist damit beendet; es besteht jedoch ein nachgehender Leistungsanspruch für die Dauer eines Monats, gerechnet vom letzten Tag der Mitgliedschaft an.

Sie haben keine Einkünfte, sind noch nicht 25 Jahre alt und wohnen noch bei Ihren Eltern:
Dann haben Sie, falls Ihr Vater oder Ihre Mutter Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, grundsätzlich Anspruch auf kostenlose Familienhilfeleistung; bitte klären Sie mit der zuständigen Krankenkasse ab, ob der Versicherungsschutz tatsächlich besteht. Haben Sie den Grund- oder Zivildienst geleistet, besteht dieser Anspruch unter Umständen bis zu Vollendung des 27. Lebensjahres.

Sie haben keine Einkünfte und sind verheiratet:
Ist Ihre Ehegattin bzw. Ihr Ehegatte Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, haben Sie ebenfalls Anspruch auf kostenlose Familienhilfeleistung, allerdings ohne Einschränkung beim Lebensalter; bitte klären Sie Ihre Ansprüche mit der zuständigen Krankenkasse ab.

Alle vorgenannten Sachverhalte treffen für Sie nicht zu:
Dann empfehlen wir Ihnen eine freiwillige Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Voraussetzung einer freiwilligen Krankenversicherung ist, dass diese innerhalb 3 Monate nach Beendigung der Mitgliedschaft angezeigt wird und Sie in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vorher ununterbrochen mindestens 12 Monate versichert waren.
 
Klären Sie bitte Ihre persönliche Situation in jedem Fall mit Ihrer Krankenversicherung ab!