Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Metallbauer-Handwerk

ausreichend freie Plätze

Gebühren

Kurs: 1.380,00 €

Unterricht

09.09.2024 - 20.09.2024

Mo. - Do. 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Fr. 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 

Lehrgangsort

Galgenleite 3
97424 Schweinfurt
2. OG - Elektrowerkstatt

Gabriele Mergenthal

Tel. +49 9721 478-4154

g.mergenthal--at--hwk-ufr.de

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 2520286-0

Für den/die Metallbauer/-in ist eine anerkannte Zusatzqualifikation nötig, um elektrische Arbeiten an Wechsel- und Drehstromnetzen ausführen zu dürfen.

Die notwendigen Kenntnisse und die erforderliche, nach DGUV Vorschrift 3 vorgeschriebene Prüfung, kann der Metallbauer/die Metallbauerin durch den Besuch dieses Kurses erwerben.

Diese Weiterbildung berechtigt dazu, diejenigen Arbeiten (und nur diese) auszuführen, welche während des Kurses vermittelt werden.

  • Durchführen der Prüfung elektrischer Geräte nach Änderung oder Reparatur (DIN VDE 0701 und 0702)
  • Prüfungen und Anschluss elektrischer Maschinen                        (DIN VDE 0113-1)
  • An- und Abklemmen von geprüften, elektrischen Geräten an das 230V/400V Netz über vorhandene Abzweigdosen
  • Austausch von Netzkabeln und Netzsteckern von 230V-Geräten
  • Austausch von Netzkabeln und Netzsteckern und das Wenden der Phasen von 400V-Geräten
  • Austauschen von baugleichen Baugruppen an elektrischen Betriebsmitteln
  • Fehlersuche, Messungen und Störungsbehebung in elektrischen Steuerungen
  • Prüfung und Anfertigung von Anschlussleitungen
  • Beurteilung der örtlichen Gegebenheiten

Nach erfolgreicher Abschlussprüfung darf man, sofern als befähigte Person, auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung §3 (3) und TRBS 1203, durch die verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) berufen, die festgelegten Tätigkeiten ausüben. 

Alle Arbeiten bis auf das Prüfen der Spannungsfreiheit und die Fehlersuche sind im spannungsfreien Zustand durchzuführen.

Abschluss:

Zertifikat der Innung für Elektro- und Informationstechnik. Das Zertifikat ist ein von der Berufsgenossenschaft anerkannter Abschluss (DGUV Grundsatz 303-001).

Mit der Anmeldung sind folgende Nachweise einzureichen:

- Kopie des Facharbeiter-/Gesellenbriefes oder falls vorhanden Kopie vom 
   Meisterprüfungs- oder Technikerzeugnis

- Nachweis über den Besuch eines Erste Hilfe Kurses, dieser darf nicht länger als zwei
   Jahre zurückliegen

Arbeitsmaterial

Taschenrechner, falls vorhanden: Werkzeug und eigenes Messgerät

Zertifizierung