Laptop steht zwischen zwei Stapeln Akten
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Vereinfachte Einreichung von Lehrverträgen

Bisher mussten zur Eintragung des Ausbildungsvertrages in die Lehrlingsrolle alle vier Vertragsexemplare im Original eingereicht werden. Diese Regelung entfällt nun. Stattdessen benötigt die Handwerkskammer nur noch:


  • Die Ausfertigung des Vertrages für die Handwerkskammer mit den Unterschriften aller Vertragspartner.
  • Den vom Betrieb unterschriebenen Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
  • Weitere erforderliche Unterlagen: Kopien der Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sowie bei eventueller Verkürzung der Ausbildungszeit ein Zeugnis od. sonstige Nachweise

Weitere wichtige Informationen zum Thema Lehrverträge finden Sie hier:

Lehrverträge online


Keine Zusendung per Post mehr nötig

Ein weiterer großer Vorteil ist, dass die Zusendung per Post nicht mehr erforderlich ist. Die Unterlagen können einfach per E-Mail an lehrlingsrolle@hwk-ufr.de gesendet werden. Dies spart Zeit und vereinfacht den Prozess erheblich.