E-Rechnung in Praxis: ZDH befragt Betriebe zu aktueller Nutzung
Stufenweise soll die E-Rechnung bis zum 1. Januar 2028 für alle Unternehmen verpflichtend eingeführt werden. Da sich in der Vergangenheit abzeichnete, dass die E-Rechnung in der Praxis Probleme bereitet und deshalb im Handwerk nur wenig verwendet wird, führt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) eine Umfrage unter Handwerksbetrieben durch.
Probleme in der Praxis sollen vor verpflichtender Einführung behoben werden
Ziel ist es, noch vor der offiziellen verpflichtenden Einführung die Nutzung der E-Rechnung in Handwerksbetrieben sowie damit verbundene Probleme zu erfassen:
zur Umfrage (freigeschaltet bis 27. Februar 2026)
Die Daten der Umfrage sollen genutzt werden, um bis zum Inkrafttreten der verpflichtenden Ausstellung von E-Rechnungen Anpassungen der am Markt erhältlichen E-Rechnungssoftwareprodukte an die gesetzlichen Anforderungen und an die Erfordernisse der Betriebe vorzunehmen, damit ab 2028 rechtssicher E-Rechnungen gestellt werden können. Falls dieses Ziel absehbar nicht erreicht werden kann, wird sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) auf politischer Ebene für eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Ausstellung von E-Rechnungen einsetzen.
Hintergrund:
Seit dem Januar 2025 gilt für alle Unternehmen in Deutschland eine gesetzliche Empfangspflicht für elektronische Rechnungen. Die Ausstellung von E-Rechnungen ist während des Jahres 2026 noch freiwillig. Ab dem 1. Januar 2027 wird nach der derzeitigen Rechtslage eine Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Auftraggeber für Unternehmen mit einem Vorjahresgesamtumsatz ab 800.000 Euro gelten, ab dem 1. Januar 2028 auch für alle übrigen Unternehmen.