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Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern

Seit Anfang 2024 ist das "Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes" in Deutschland in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen mit im Jahresdurchschnitt mindestens 20 Arbeitsplätzen mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Mitarbeitenden zu besetzen.

Höhere Ausgleichsabgabe ab 2025

Unternehmen, die diese gesetzliche Quote nicht erfüllen, müssen ab 2025 eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen. Die Ausgleichsabgabe wird zweckgebunden zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verwendet. Unternehmen, die bereits Schwerbehinderte beschäftigen, können profitieren, etwa in Form eines Beschäftigungssicherungszuschusses, technischer Ausstattung am Arbeitsplatz oder Beratung durch die Integrationsfachdienste.

Beratungsangebot

Unternehmen, die Fragen zur Ausgleichsabgebe oder zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung haben, können das kostenfreie Beratungsangebot der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (kurz EAA) in Unterfranken nutzen. Beratungsteams sind an den Standorten Würzburg, Schweinfurt und Aschaffenburg vertreten und unterstützen telefonisch, digital oder persönlich im Unternehmen.



 

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