Entwaldungsverordnung (EUDR) verschoben
Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben sich nun auf eine Revision der Entwaldungsverordnung (EUDR) geeinigt. Ziel ist es, die Umsetzung der bestehenden Vorschriften zu vereinfachen und deren Anwendung zu verschieben, um Unternehmen und Behörden mehr Vorbereitungszeit zu geben.
Was bedeutet das nun für das Handwerk?
- Großunternehmen: Start am 30.12.2026
- Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen: Start am 30.06.2027
Warum gibt es die EUDR?
Jährlich verschwinden Millionen Hektar Wald weltweit – oft durch illegale Abholzung und Landraub. Viele Produkte, die in der EU verkauft werden, stammen aus zerstörten Waldgebieten. Die EU möchte das ändern: Mit der EUDR dürfen künftig nur noch Rohstoffe und Produkte eingeführt werden, die entwaldungsfrei sind.
Was regelt die EUDR?
Die Verordnung verbietet es, Produkte auf dem EU-Markt bereitzustellen, die auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 gerodet wurden. Das Ziel: illegale Waldvernichtung stoppen, Waldbesitzer schützen und Lieferketten transparenter machen schaffen. Betroffene Rohstoffe: Holz, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Rinder – sowie daraus hergestellte Produkte (siehe Anhang I der EUDR).
Welche Handwerksbetriebe sind betroffen?
- Schreiner und Zimmerleute (Holz)
- Druckereien (Papier)
- Bäcker und Konditoren (Kakao, Kaffee, Palmöl)
- Metzgereien (Rinder)
- KFZ-Werkstätten (Kautschuk)