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Hinweisgeberschutzgesetz: Umfrage soll Erfüllungsaufwand evaluieren

Am 2. Juli 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen, das so genannte Hinweisgeberschutzgesetz, in Kraft getreten. Ziel ist die Schaffung eines Schutzsystems für Personen, die Missstände in ihrem beruflichen Umfeld wahrnehmen und diese an hierfür vorgesehene Meldestellen melden. Das Statistische Bundesamt führt nun im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz eine Umfrage zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes durch.

Befragung für Betriebe ab 50 Beschäftigten

Die Befragung richtet sich explizit an Unternehmen ab 50 Beschäftigten, da sie laut Gesetz zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet sind. Diese Zielgruppe kann mit ihren Antworten Aufschluss über die Praxisrelevanz und den Erfüllungsaufwand des neuen Rechts liefern.

Die Unternehmensbefragung wird bis einschließlich 31.10.2025 online durchgeführt und dauert für teilnehmende Betriebe etwa 20 Minuten. Die Umfrage ist freiwillig und anonym.

 

Umfrage zum Hinweisgeberschutzgesetz für Betriebe ab 50 Beschäftigte

Link zur Umfrage Evaluierung Hinweisgeberschutzgesetz

  • Dauer ca. 20 Minuten
  • Teilnahme freiwillig und anonym