Meisterbrief Handwerkskammer für Unterfranken, Meistertitel
Handwerkskammer

Neue Meldepflicht für selbstständige Handwerker

Für Handwerker, die ihren Meistertitel nachträglich erworben haben, gilt eine neue Meldepflicht gegenüber der Rentenversicherung.

Seit dem 1. April 2018 gilt für Handwerker, die ihren Meistertitel nachträglich erworben haben, eine neue Meldepflicht gegenüber der Rentenversicherung. Sie betrifft Inhaber eines Handwerksbetriebs, die ihren Befähigungsnachweis für das Führen eines eigenen Unternehmens erst später erlangen und bis dahin einen Betriebsleiter mit dieser Befähigung beschäftigen. Die neue Meldepflicht ist im Zuge des Leistungsverbesserungsgesetztes in Kraft getreten (§ 190a SGB VI neu).

Da vorher eine solche Meldeverpflichtung nicht vorgesehen war, wurden pflichtversicherte Handwerker nicht oder nicht immer rechtzeitig von der gesetzlichen Rentenversicherung erfasst. Dies hatte für die betroffenen Personen zur Folge, dass es zu Beitragsnachforderungen kam. Die neue Meldepflicht soll solche Fälle verhindern. Sie gilt jedoch nur dann, wenn der selbstständige Handwerker den Meistertitel nachträglich erwirbt und zugleich der Handwerkerrentenversicherungspflicht unterliegt.