
Unter anderem Arbeiten am Dach gehören oftmals zu Handwerkerleistungen, die im Rahmen von so genannten Haustürgeschäften angeboten werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten diese Angebote genau prüfen.
Vorsicht bei Handwerkerleistungen im Rahmen von „Haustürgeschäften“
Sie klingeln an der Haustür und bieten Handwerkerleistungen an, etwa Reparatur- oder Reinigungsarbeiten am Dach: So genannte Haustürgeschäfte sind zwar nicht verboten – Verbraucherinnen und Verbraucher sollten derartige Angebote jedoch kritisch hinterfragen. Denn oftmals wird nach Abschluss der Arbeiten mehr als der vorab mündlich vereinbarte Betrag verlangt oder die Arbeiten werden nicht fachgerecht zu Ende geführt. In den vergangenen Wochen berichtete etwa die Polizei im Raum Südhessen vermehrt über diese Fälle.
Um sich zu schützen, rät die Handwerkskammer für Unterfranken Verbraucherinnen und Verbrauchern deshalb:
- Vor anstehenden Handwerksarbeiten Angebote einzuholen. In der Online Handwerkersuche unter www.hwk-ufr.de/handwerkersuche können Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer recherchiert werden.
- Möglichst keine Vorkasse oder Barzahlung zu vereinbaren.
- Auf einer ordnungsgemäßen Rechnung über die erbrachten Leistungen zu bestehen.
Die Handwerkskammer für Unterfranken erteilt bei berechtigtem Interesse Auskunft über die Eintragung der Handwerksbetriebe in die Handwerksrolle bzw. das Verzeichnis der zulassungsfreien sowie handwerksähnlichen Gewerbe.