Wie und wo kann ich für mein Handwerkunternehmen Strom- und Energiesteuererstattung (Ökosteuererstattung) beantragen?

Grundsätzlich können Unternehmen des produzierenden Gewerbes die Steuerentlastung beantragen. Die Ökosteuererstattung besteht aus zwei Ermäßigungsstufen:

1. Der ermäßigte Steuersatz

Handwerksbetriebe wie Bäcker und Metzger, die dem produzierenden Gewerbe zugeordnet werden, können eine Steuerentlastung von 0,513 Cent/kWh beantragen. Erstattet werden nur Steuerentlastungen, die den Sockelbetrag von 250 Euro übersteigen (i.d.R. ab einem Stromverbrauch von 50.000 kWh/a).

2. Der so genannte Spitzenausgleich ("Entlastung in Sonderfällen")

Mit der Einführung der Ökosteuer (Strom- und Energiesteuer) wurde der Arbeitgeberanteil der Rentenversicherungsbeiträge abgesenkt. Wird ein Betrieb des produzierenden Gewerbes durch die Ökosteuer mehr belastet als entlastet, wird ihm auf Antrag die Differenz zu 90 % zurückerstattet. Dies ist in der Regel erst der Fall, wenn ihr Stromverbrauch über 100.000 kWh im Jahr liegt.

Bitte beachten Sie, dass Sie für den sogenannten Spitzenausgleich ab 2013 bereits in dem Jahr, für das der Antrag gestellt werden soll, etwas für den Umweltschutz oder die Energieeffizenz Ihres Unternehmens tun müssen! (Einführung von EMAS, DIN ISO 50001, DIN EN 16247-1 oder alternatives System)