Antrag auf Bestellung zum/zur Sachverständigen

Antrag auf Bestellung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

1. Angaben zur Person des Antragstellers

2. Sind Sie als selbständiger Handwerker in die Handwerksrolle / das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und / oder handwerksähnlichen Gewerbe eingetragen?

Wenn nein: Sind Sie in einem in der Handwerksrolle / dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und / oder handwerksähnlichen Gewerbe eingetragenen Betrieb tätig?

Wenn nein: Welchen Beruf üben Sie aus?

3. Welche Prüfungen haben Sie abgelegt? (Bitte Unterlagen beifügen)

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4. Haben Sie bereits Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Sachverständige besucht? (Bitte Unterlagen beifügen)

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5. Sind Sie jemals in finanzielle oder wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten?

(z. B. Insolvenz, Vergleich, eidesstaatliche Versicherung)

6. Haben Sie sich schon einmal um das Amt eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beworben?

7. Was qualifiziert Sie nach eigener Einschätzung besonders für die Tätigkeit als Sachverständiger?

8. Referenzen

Erklärung

Mit dem Absenden dieses Antrages versichere ich, dass   

- ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe,

- meine wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind,

- keine Eintragung im Bundeszentralregister (strafrechtliche Verurteilung) oder Gewerbezentralregister (Gewerbeuntersagung) gegen mich vorliegt,

- ich die, für die Sachverständigentätigkeit erforderliche, persönliche, zeitliche, rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit besitze,

- ich bzw. mein Betrieb über die erforderlichen technischen Ausstattungen für die Sachverständigentätigkeit verfüge/verfügt und diese Ausstattungen von mir jederzeit zur gutachterlichen Tätigkeit genutzt werden können,

- ich Änderungen in den vorgenannten Punkten der Handwerkskammer noch im laufenden Bewerbungsverfahren und auch danach unverzüglich und unaufgefordert anzeigen werde.

Hinweise zum Datenschutz und datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

Im Rahmen des Bestellungsverfahrens bin ich damit einverstanden, dass der zuständige Fachverband und/oder die zuständige Innung zu meinem Antrag gehört wird und die notwendigen persönlichen Daten zu diesem Zweck übermittelt werden:

Sachverständigenverzeichnis

Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben nach § 91 Abs. 1 Nr. 8 der Handwerksordnung (HwO) Sachverständige und führt hierüber ein Verzeichnis. Eine Einzelauskunft aus dem Sachverständigenverzeichnis ist jedem zu erteilen, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt. Eine listenmäßige Übermittlung des Sachverständigenverzeichnisses ist zulässig, soweit sie der Information der Öffentlichkeit sowie der Gerichte dient und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie der listenmäßigen Übermittlung von Sachverständigendaten widersprechen können. Sie können jederzeit auch zu einem späteren Zeitpunkt gegenüber der Handwerkskammer Ihren Widerspruch erklären.

Veröffentlichung in den Sachverständigenverzeichnissen im Internet

Mit Ihrer Einwilligung möchten wir folgende Ihrer Daten in unserem Sachverständigenverzeichnis unter www.hwk-ufr.de und in der bundeseinheitlichen Sachverständigendatenbank des Handwerks (www.svd-handwerk.de) veröffentlichen: Name des Sachverständigen, Titel, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail-Anschrift, Internetadresse und das Bestellungsgebiet.

Weitere Anlagen zum Upload

Bitte beachten Sie, dass die Größe aller hochgeladenen Dateien in Summe nicht größer als 15 MB sein darf.

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Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihnen gemäß Art. 13 DSGVO verschiedene Rechte als betroffene Person zustehen. Eine ausführliche Information, welche Rechte dies im Einzelnen sind finden Sie unter folgenden Link: www.hwk-ufr.de/dsgvo-sachverstaendige.

Zur Erstellung des Rundstempels werden folgende Daten an einen externen Dienstleister übermittelt: Name, Vorname, Berufstitel und Handwerk. Der Rundstempel wird im Rahmen der Vereidigung an den Sachverständigen ausgehändigt.

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