Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung bzw. Ausübungsberechtigung

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung bzw. Ausübungsberechtigung

1. Allgemeine Angaben

Personenangaben:

2. Nachweise über die praktischen und fachtheoretischen Fertigkeiten und Kenntnisse:

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Antragsbearbeitung nur möglich ist, wenn die jeweils notwendigen Nachweise (z.B. Gesellenbrief, Arbeitszeugnis etc.) mit hochgeladen und eingereicht werden. Hierdurch vermeiden Sie Rückfragen und beschleunigen das Verfahren.

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3. Begründung der Anträge nach § 8 HwO:

4. Antrag auf Ausnahmebewilligung nach § 9 HwO (i. V. m. EU/EWR-HwV)

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5. Erklärungen

Die Handwerkskammer kann eine Stellungnahme der fachlich zuständigen Innung oder Berufsvereinigung einholen, wenn der Antragsteller ausdrücklich zustimmt. Sie hat ihre Stellungnahme einzuholen, wenn der Antragsteller es verlangt.

Elektronische Übermittlung

Im Falle der elektronischen Versendung ist eine Unterschrift nicht erforderlich. Der Antragstellende erklärt ausdrücklich, mit der im Formular bezeichneten Person identisch zu sein, und dass bei einem Missbrauch der Urheberschaft eine strafrechtliche Verfolgung nach § 269 des Strafgesetzbuches erfolgen kann.

 

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