Beginn des Arbeitsverhältnisses

Informationen und Musterverträge

Die abrufbaren Muster sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen. Sie können die besonderen Umstände des Einzelfalles, z. B. Fragen des Tarifrechts oder betriebliche Besonderheiten, nicht berücksichtigen.

Wir raten daher dringend an, sich vor Verwendung der Muster individuell und kostenlos durch die Rechtsberater der Handwerkskammer für Unterfranken beraten zu lassen. Zusätzliche Informationen stehen Ihnen außerdem im Rahmen der nachfolgenden Dokumente zur Verfügung.

Eine Haftung für den Inhalt der abrufbaren Muster kann nicht übernommen werden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bitte beachten:
Am 01.08.2022 trat das geänderte Nachweisgesetz in Kraft. Mit den Änderungen im Nachweisgesetz werden bereits bestehende Nachweispflichten des Arbeitgebers ausgeweitet.
Unsere Musterarbeitsverträge sind noch nicht an die neue Rechtslage angepasst. Bitte beachten Sie die Ausführungen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) im  ZDH Praxis Arbeitsrecht zum Nachweisgesetz.