Arbeiter an Gas-Pipeline
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Informationen zu den bayerischen Energie-Härtefallhilfen

Das Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die besonders stark von den gestiegenen Energiepreisen in den Förderjahren 2022 und 2023 betroffen sind. Die Härtefallhilfe 2022 ersetzt Mehrkosten im Hilfezeitraum Januar bis Dezember 2022 (12 Monate) oder Juli bis Dezember (6 Monate). Der Antragsteller kann dies wählen. Die Härtefallhilfe 2023 ersetzt Mehrkosten im Hilfezeitraum 2023. Nicht-leitungsgebundene Energieträger können dabei in den Jahren 2022 oder 2023 beschafft und bezahlt worden sein (Beschaffungszeitraum). Beide Hilfen können kumuliert werden. Beschaffungen nicht-leitungsgebundener Energieträger aus dem Jahr 2022 dürfen dabei jedoch nur einmal angesetzt werden.



Für welche Energieträger können die Hilfen beantragt werden?

Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen gewährt einen Ausgleich für betriebliche Energiekosten von leitungsgebundenen Energieträgern (Strom, Gas, Fernwärme) und nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (leichtes Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas, Kohle).

Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind – unabhängig von Rechtsform und Branche – von der Energiekrise betroffene Unternehmen mit Verwaltungssitz im Freistaat Bayern, die als Letztverbraucher Energieträger unternehmerisch verwenden. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten und bis zu 50 Mio. Euro Umsatz oder bis zu 43 Mio. Bilanzsumme. Verbundene Unternehmen sind dabei gemeinsam zu betrachten. Als KMU gelten auch selbständige natürliche Personen ohne Beschäftigte (Soloselbständige) und Angehörige der freien Berufe.