
Einblick in den theoretischen Unterricht eines Meisterkurses: u. a. für Meisterprüfungsausschüsse entfaltet die Mitteilungsverordnung (MV) ab sofort ihre Wirkung. Ihr Ziel ist es, steuerlich relevante Zahlungen oder geldwerte Vorteile systematisch an die Finanzbehörden zu melden – ohne gesonderte Aufforderung.
Mitteilungsverordnung: Neue Pflichten für Handwerksorganisationen ab 2024
Seit diesem Jahr stehen Handwerksorganisationen vor neuen Herausforderungen: Die Mitteilungsverordnung (MV) entfaltet nun auch umfassende Wirkung für Handwerkskammern, deren Zusammenschlüsse wie den Bayerischen Handwerkstag (BHT), Kreishandwerkerschaften, Innungen und auch Meisterprüfungsausschüsse. Ziel der Verordnung ist es, steuerlich relevante Zahlungen oder geldwerte Vorteile systematisch an die Finanzbehörden zu melden – ohne gesonderte Aufforderung. Diese Organisationen sind verpflichtet, Zahlungen an Dritte elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln – unabhängig davon, ob beim Zahlungsempfänger tatsächlich eine Steuerpflicht entsteht.
Informationen zur Mitteilungsverordnung und den damit zusammenhängenden Pflichten sind in den folgenden FAQ zusammengefasst:
- Name und Anschrift des Zahlungsempfängers
- Geburtsdatum (sofern erforderlich zu erfragen)
- Steuerliche Identifikationsnummer (ebenfalls ggf. abzufragen)
- Bei juristischen Personen: die Wirtschafts-ID bzw. alternativ die Steuernummer
- zur automatisierten Erinnerung bei fehlender Rückmeldung nach zwei Wochen (mit anschließendem Abruf der Steuer-ID beim BZSt),
- zur Aussonderung nicht meldepflichtiger Fälle aufgrund der Bagatellgrenze,
- sowie für Zahlungen, die zweifelsfrei im Rahmen einer Haupttätigkeit auf Geschäftskonto erfolgt sind.
Der Blick nach vorn
Aktuell arbeitet der Zentralverband des Deutschen Handwerks mit dem Bundesfinanzministerium an der Klärung offener Rechtsfragen. Ziel ist es, für bestimmte Zahlungskonstellationen generelle Ausnahmen zu etablieren, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und Rechtsklarheit zu schaffen.
Fazit: Die Mitteilungsverordnung stellt Handwerksorganisationen vor neue administrative Aufgaben – bietet jedoch auch die Chance, steuerlich relevante Sachverhalte künftig transparenter und rechtskonformer abzubilden. Wer sich jetzt sorgfältig vorbereitet, erspart sich späteren Aufwand – und bleibt rechtlich auf der sicheren Seite.