Baustelle mit Rohbau und Kran
Sascha Schneider

Änderungen ab 1. August 2026Neuordnung der Bauberufe

Ab dem 1. August 2026 tritt die neue die Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft in Kraft. Lehrlinge, die ab diesem Datum ihre Ausbildung starten, können ausschließlich nach der neuen Verordnung ausgebildet und geprüft werden.

Lehrlinge, die nach der bisherigen Verordnung einen erfolgreichen zweijährigen Berufsabschluss zum Ausbau-, Hochbau- oder Tiefbaufacharbeiter erworben haben oder aktuell erwerben, können jedoch bis zum Ablauf des 31. Juli 2030 ihre Ausbildung zum jeweiligen dreijährigen Berufsabschluss noch mit den bisherigen Lehrinhalten und Prüfungen fortsetzen.

Veränderter Aufbau der Verordnung

Die neue Verordnung für die Ausbildung in der Bauwirtschaft enthält nun eine Mantelverordnung sowie je eine separate Verordnung für die Berufe im Tiefbau, Hochbau und im Ausbau.



 

Ansprechpartner

Fragen rund um die Neuordnung der Bauberufe beantworten auch die Ausbildungsberaterinnen und -berater der Handwerkskammer für Unterfranken.

 zu den Kontakten der Ausbildungsberatung

Modernisierte und gänzlich neue Ausbildungsinhalte und -kompetenzen

Die Ausbildungsinhalte in den Berufen der Bauwirtschaft wurden an die heutige Technikentwicklung angepasst, modernisiert und durch neue Ausbildungskompetenzen erweitert, beispielsweise:

Nachhaltigkeit

  • "den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren"

Digitalisierung

  • "branchenspezifische Software anwenden"
  • "digitale Messungen durchführen"

Kundenorientierung

  • "durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen"
  • Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen"

Symbolbild Laptop auf einer Werkbank mit viel Werkzeug drumherum
StockPhotoPro/stock.adobe.com



Neuartige Verteilung der Ausbildungsinhalte innerhalb der Ausbildungsdauer

Neu ist, dass in allen Berufen wesentlich früher, d. h. bereits im ersten Ausbildungsjahr schwerpunktmäßig Kompetenzen aus dem jeweils gewählten Ausbildungsberuf vermittelt werden.

Die nach wie vor zu erlernenden Grundkompetenzen über 52 Wochen für alle Bauberufe verteilen sich sowohl auf das erste als auch das zweiten Lehrjahr.

Lehrlinge erfahren damit spürbar von Anfang an wesentliche Inhalte des gewählten Berufs. Das trägt zur Attraktivität der Ausbildung bei.

Im Hinblick auf die geänderten Inhalte und Prüfungsanforderungen müssen Betriebe entsprechend frühzeitig vom Beginn der Ausbildung an die Unterweisung in vom Betrieb zu vermittelnden Ausbildungsinhalten planen und steuern und bis zur ersten Prüfung sicherstellen.



 

Informationen zur Neuordnung der Bauberufe

  Infoflyer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB)

Schwerpunktverteilung am Beispielberuf Hochbaufacharbeiter Schwerpunkt Maurerarbeiten:

1. Lehrjahr30 Wochen identische Kompetenzen für alle Bauberufe
12 Wochen Kompetenzvermittlung in den Bereichen Hochbau, aber auch Ausbau und Tiefbau
10 Wochen Kompetenzvermittlung im gewählten Schwerpunkt Maurerarbeiten
Summe52 Wochen
2. Lehrjahr22 Wochen identische Kompetenzen für alle Bauberufe
14 Wochen Kompetenzvermittlung in den Bereichen Hochbau, aber auch Ausbau und Tiefbau
16 Wochen Kompetenzvermittlung im gewählten Schwerpunkt Maurerarbeiten
Summe52 Wochen


Veränderte Prüfungsstruktur bei den dreijährigen Ausbildungsberufen

Zwischenprüfung bleibt bei zweijährigen Berufen erhalten

Anders als die dreijährigen Berufe behalten die zweijährigen Berufe mit Schwerpunkt im Hochbau, Ausbau und Tiefbau die bisherige Prüfungsstruktur bei:

  • Zwischenprüfung im dritten Ausbildungshalbjahr
  • Gesellenprüfung am Ende der Berufsausbildung

Ab sofort gestreckte Gesellenprüfung bei dreijährigen Berufen

Bei den dreijährigen Berufen wurde die sogenannte gestreckte Gesellenprüfung eingeführt. Die Zwischenprüfung entfällt. Stattdessen wird die wird die Gesellenprüfung geteilt und an zwei zeitlich getrennten Zeitpunkten durchgeführt

  • Teil 1 der Gesellenprüfung im vierten Ausbildungshalbjahr mit einer Gewichtung von 40%
  • Teil 2 der Gesellenprüfung am Ende der Berufsausbildung mit einer Gewichtung von 60%

Das Ergebnis der ersten Prüfung (Teil 1) fließt somit, anders als bei der früheren Zwischenprüfung, bereits in die Bewertung der Gesellenprüfung ein.

Ausbilder müssen folglich intensiv inhaltlich und durch betriebliches Training bereits auf Teil 1 vorbereiten und hinarbeiten. Lehrlinge müssen bereits intensiv auf die Prüfung Teil 1 lernen trainieren, da sie zum Ergebnis der Gesellenprüfung hineinzählt.



Maurer an einer Steinsäge
Rudi Merkl

Veränderte Anzahl der überbetrieblichen Maßnahmen

Die nach der Ausbildungsordnung verpflichtend zu absolvierende überbetriebliche Ausbildung beläuft sich in zweijährigen Berufen auf insgesamt 24 Wochen und in dreijährigen Berufen auf insgesamt 30 Wochen.

Ausbildungsbetriebe können sich zusätzlich zu den Pflichtmaßnahmen optional für weitere überbetriebliche Wochen mit speziellen, ergänzenden Inhalten entscheiden, an denen der Lehrling dann teilnimmt.

Verteilung auf die LehrjahrePflichtmaßnahmenOptionale Maßnahmen
1. Lehrjahr13 Wochenplus max. 3 Wochen
2. Lehrjahr11 Wochenplus max. 2 Wochen
3. Lehrjahr6 Wochenplus max. 4 Wochen
Summe30 Wochenmax. 9 Wochen




Veränderte Berufsbezeichnungen

Für den Abschluss neuer Ausbildungsverträge ist zu beachten, dass folgende drei Berufsbezeichnungen verändert wurden:

  • Stuckkateur/in – NEU: Stuckateur/in
  • Rohrleitungsbauer/in – NEU: Leitungsbauer/in für Infrastrukturtechnik
  • Kanalbauer/in – NEU: Kanalbauer/in für Infrastrukturtechnik


Weiterführende Informationen

Für Ausbildungsbetriebe wurden 16 Umsetzungshilfen für die einzelnen Ausbildungsberufe in der Reihe "Ausbildung gestalten" beim Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) zum kostenfreien Download veröffentlicht: zu den Umsetzungshilfen für Ausbildungsbetriebe

Die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer für Unterfranken stellt zudem eine Powerpoint-Präsentation als Übersicht zur Verfügung:  Neuordnung der Bauberufe ab Aufgust 2026 (Präsentation)