Ein Schloss, dass IT-Sicherheit symbolisieren soll
Kreatif Studio/stock.adobe.com, generiert mit KI

NIS2 und BSIG: Was Handwerksbetriebe jetzt wissen sollten

Cybersicherheit ist längst kein reines Thema großer Konzerne mehr – auch für das Handwerk gewinnt sie zunehmend an Bedeutung. Mit der europäischen NIS2-Richtlinie und ihrer Umsetzung im deutschen BSI-Gesetz (BSIG) steigen die Anforderungen an die Informationssicherheit spürbar. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

 

NIS2 und BSIG: Die Bedeutung für Handwerksbetriebe

Das folgende PDF-Dokument der Atarax-Unternehmensgruppe fasst die gesetzlichen Anforderungen praxisnah und verständlich für Handwerksbetriebe zusammen:

NIS2 und BISG für Handwerksbetriebe (Download Infobroschüre PDF)



Warum das Thema auch das Handwerk betrifft

Angebote, Rechnungen, Terminplanung, Maschinensteuerung, Kundendaten in der Cloud – moderne Handwerksbetriebe sind auf funktionierende IT angewiesen. Ein Ausfall oder Angriff kann den gesamten Geschäftsbetrieb lahmlegen. Zu den häufigsten Risiken zählen:

  • Verschlüsselung der Unternehmensdaten durch Ransomware
  • Manipulation von Rechnungen oder Bankverbindungen
  • Kompromittierte E-Mail-Konten
  • Diebstahl vertraulicher Kunden- oder Projektdaten
  • Ausfall von Produktionsanlagen oder CNC-Steuerungen
  • Betrugsversuche durch Phishing oder CEO-Fraud
 

Ist Ihr Betrieb von NIS2 betroffen?

Der Betroffenheitscheck des BSI hilft Unternehmen bei der Antwort auf diese Frage.

 zur BSI-Betroffenheitsprüfung

 

Bin ich unmittelbar betroffen?

Für kleine und mittlere Handwerksbetriebe gelten die gesetzlichen Pflichten nicht unmittelbar. Eine direkte Betroffenheit entsteht nur, wenn beide Bedingungen zutreffen:

  • Der Betrieb ist einem im BSIG erfassten Sektor zuzuordnen (z. B. Energie, Wasser, Gesundheit, verarbeitendes Gewerbe, IT-Dienste).
  • Die Schwellenwerte werden erreicht (z. B. mehr als 50 Mitarbeitende und über 10 Mio. € Umsatz für „wichtige Einrichtungen“).


Der wichtigere Punkt: mittelbare Betroffenheit

Auch ohne gesetzliche Pflicht kann NIS2 Handwerksbetriebe erreichen – nämlich über ihre Kunden und Lieferketten. Regulierte Unternehmen (Industrie, Krankenhäuser, öffentliche Auftraggeber, Energieversorger) müssen die Sicherheit ihrer Lieferkette gewährleisten und geben Anforderungen vertraglich weiter.

Typische Beispiele:

  • Sicherheitsfragebögen und Selbstauskünfte
  • Vorgaben zu Passwörtern und Multi-Faktor-Authentifizierung
  • Nachweise zu Backups und Verschlüsselung
  • Regelungen zur sicheren Fernwartung und zur Meldung von Vorfällen

Solche Anforderungen finden sich schon heute häufig in Ausschreibungen und Vertragsanlagen.

 

Was Handwerksbetriebe tun sollten

Ein zertifiziertes Managementsystem nach ISO/IEC 27001 ist für die meisten Betriebe nicht nötig. Entscheidend ist ein angemessenes, risikoorientiertes Vorgehen:

  • Verantwortlichkeiten klären
  • Risiken erkennen und angemessene Schutzmaßnahmen umsetzen
  • Notfallabläufe festlegen und bekannt machen
  • Mitarbeitende regelmäßig schulen

Tipp: Beantworten Sie Sicherheitsanfragen von Kunden ernsthaft und wahrheitsgemäß. Pauschale Zusagen wie "wir erfüllen NIS2 vollständig" sollten Sie nur machen, wenn dies tatsächlich geprüft wurde.

 



Foto der Ansprechperson

Dipl.-Volkswirt Michael Pfister

Rennweger Ring 3

97070 Würzburg

Tel. 0931 30908-1160

Mobil 0171-3332875

Fax 0931 30908-1660

m.pfister--at--hwk-ufr.de