Vorsicht vor pauschalen Nachhaltigkeitsversprechen
Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Unternehmenskommunikation. Die EmpCo-Richtlinie betrifft alle, die Produkte oder Dienstleistungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern bewerben. Aber auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen dürfen solche Aussagen nicht irreführend sein.
Was ist die EmpCo-Richtlinie?
Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 – „Empowering Consumers for the Green Transition“ – soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführender Umweltwerbung schützen. Gleichzeitig stärkt sie faire Wettbewerbsbedingungen: Betriebe mit tatsächlichen und belegbaren Umweltleistungen sollen nicht durch Greenwashing von Mitbewerbern benachteiligt werden. In Deutschland wurden die Vorgaben insbesondere durch Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt.
Ziel ist es, dass Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen klar, zutreffend und überprüfbar sind. Eine Ausnahme für kleine oder handwerkliche Betriebe gibt es grundsätzlich nicht.
Welche Aussagen werden eingeschränkt?
Besondere Vorsicht ist bei allgemeinen Begriffen geboten, zum Beispiel:
- „nachhaltig“
- „umweltfreundlich“
- „grün“
- „ökologisch“
- „klimafreundlich“
- „energieeffizient“
Solche Aussagen dürfen künftig nicht ohne Weiteres verwendet werden. Sie müssen entweder direkt auf demselben Werbemedium klar und hervorgehoben konkretisiert werden oder auf einer dafür anerkannten Umweltleistung beruhen.
Beispiel:
- Zu pauschal: „klimafreundliche Verpackung“
- Konkreter: „100 Prozent der für die Herstellung dieser Verpackung verwendeten Energie stammen aus erneuerbaren Quellen“
Auch die konkrete Aussage muss selbstverständlich zutreffend und belegbar sein.
Was ist zukünftig außerdem unzulässig?
Die neuen Vorschriften verbieten insbesondere:
- Aussagen mit falscher Reichweite: Ein Umweltvorteil darf nicht dem gesamten Produkt oder Betrieb zugeschrieben werden, wenn er nur einen Teil betrifft. Besteht beispielsweise nur die Verpackung aus Recyclingmaterial, darf nicht der Eindruck entstehen, das gesamte Produkt sei daraus hergestellt.
- Kompensationsbasierte Produktwerbung: Ein Produkt oder eine Dienstleistung darf nicht als „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ oder „klimaschonend“ beworben werden, wenn dies allein auf dem Ausgleich von Emissionen durch Kompensationsprojekte beruht.
- Unbelegte Zukunftsversprechen: Aussagen wie „klimaneutral bis 2030“ erfordern unter anderem einen öffentlich einsehbaren, realistischen und messbaren Umsetzungsplan sowie eine regelmäßige Prüfung durch einen unabhängigen externen Sachverständigen.
- Unzulässige Nachhaltigkeitssiegel: Nachhaltigkeitssiegel müssen von staatlichen Stellen festgesetzt worden sein oder auf einem geeigneten Zertifizierungssystem mit unabhängiger Überwachung beruhen. Selbst entworfene Umweltlogos können problematisch sein, wenn sie den Eindruck eines geprüften Siegels vermitteln.
- Falsche Angaben zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit: Ein Produkt darf beispielsweise nicht als reparierbar beworben werden, wenn eine Reparatur tatsächlich nicht möglich ist.
Wo müssen Handwerksbetriebe aufpassen?
Erfasst wird die gesamte kommerzielle Kommunikation gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Dazu gehören insbesondere:
- Websites und Onlineshops
- Social-Media-Beiträge
- Flyer, Broschüren und Anzeigen
- Angebote und Kostenvoranschläge
- Verpackungen und Produktetiketten
- Schaufenster und Fahrzeugbeschriftungen
Umweltaussagen können nicht nur durch Text, sondern auch durch Bilder, Symbole, Logos oder Produktnamen vermittelt werden.
Tipps zur Vorbereitung
1 Werbung überprüfen
Erfassen Sie alle Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in Ihrer Außenkommunikation und überprüfen Sie diese nach den obenstehenden Vorgaben.
2 Aussagen konkret formulieren
Vermeiden Sie pauschale Begriffe. Beschreiben Sie stattdessen möglichst genau, worin der Umweltvorteil besteht und auf welchen Teil des Produkts, der Leistung oder des Betriebs er sich bezieht.
3 Nachweise sichern
Dokumentieren Sie die Grundlage Ihrer Aussagen, zum Beispiel durch Zertifikate, technische Datenblätter, Lieferantenbestätigungen, Rechnungen, Messwerte oder Prüfberichte. Angaben von Herstellern und Lieferanten sollten nicht ungeprüft übernommen werden.
4 Siegel kontrollieren
Prüfen Sie, wer ein verwendetes Nachhaltigkeitssiegel vergibt, welche Kriterien gelten und ob deren Einhaltung unabhängig überwacht wird. Im Zweifel sollte auf das Siegel verzichtet werden.
Fazit
Handwerksbetriebe müssen auf die Kommunikation ihres Umweltengagements nicht verzichten. Wichtig ist, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu formulieren und nachvollziehbar zu belegen. Auch Nachhaltigkeitssiegel sollten auf ihre Zulässigkeit geprüft werden.
Sie sind sich unsicher, ob Ihre Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen Überarbeitet werden sollten oder ob Ihre Anpassungen den Anforderungen entsprechen? Wir unterstützen Sie gerne.
Hinweis: Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.