Theke in Bäckerei, Verkauf mit gepackten Brötchentüten
Sascha Schneider
Unter anderem für das Lebensmittelhandwerk, aber auch für Direktvermarkter, Betriebe mit Online-Shop sowie Unternehmen, die Waren an Privatkunden versenden, gelten ab 12. August 2026 neue Regelungen gemäß der EU-Verpackungsverordnung.

Neue EU-Verpackungsordnung: Das müssen Handwerksbetriebe beachten

Webinar

Verpackungsverordnung

Ab 12. August 2026 tritt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft und bringt weitreichende Pflichten mit sich (ausführliche Informationen auf unserer  Infoseite zur PPWR). Betroffen sind nicht nur große Hersteller und Händler. Auch viele Handwerksbetriebe müssen sich mit den neuen Vorgaben befassen: Betriebe, die Waren verpacken, verkaufen oder versenden, Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, Verpackungen mit eigenem Logo verwenden oder Produkte direkt aus dem Ausland beziehen.

Jette Bachmann, Eticor GmbH, erklärt die Rollenverteilung der PPWR, welche Pflichten Erzeuger, Hersteller oder Vertreiber haben und weiter Vorgaben zu Materialien (PFAS-Verbot, Recyclingfähigkeit, Mehrweg).

Ergänzend zu diesem Termin findet ein weiteres Webinar mit Praxisbeispielen im Oktober statt.

 

Neue EU-Verpackungsverordnung

26. August 2026

18:00 bis ca. 19:30 Uhr

online

 Link zur Anmeldung

Wann: 26.08.2026 um 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr

Wo: Online

Veranstalter: Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main