Lehrwerkstatt_Kfz
Heiko Kubenka

Prüfungsausschüsse

Von staatlicher Seite ist den Handwerkskammern die Aufgabe übertragen, Prüfungen in der handwerklichen Aus- und Weiterbildung durchzuführen. Diese Aufgabe übernehmen verschiedene Prüfungsausschüsse. Zur Abnahme von Prüfungen kann die Handwerkskammer für einzelne Ausbildungsberufe/Gesellenprüfungen zudem auch Handwerksinnungen ermächtigen.

Gleichermaßen für alle Prüfungsausschüsse, egal ob Gesellen-, Fortbildungs- oder Meisterprüfungsausschuss, gilt: Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.

Wer sein Wissen einbringen und weitergeben möchte, dem bietet die Prüfertätigkeit eine gute Möglichkeit sich für das Handwerk zu engagieren.

 Weitere Informationen zum Prüfungswesen im Handwerk, Informationsmaterialien für Prüfer und mehr unter
www.pruefen-im-handwerk.de

Prüferinnen erzählen ...

Milena-Handkowski_Prüfungsausschuss

Milena Krapf, Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk, Schwerpunkt Konditorei, ist in Kitzingen im Abschlussprüfungsausschuss  für ihr Handwerk aktiv.

"Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist eine spannende Abwechslung zum normalen Berufsalltag. Bereits am Ende meiner Ausbildung wurde ich gefragt, ob ich mir eine Tätigkeit im Ausschuss und die Mitarbeit vor allem im Bereich der Praxisprüfung vorstellen kann, da Nachwuchs gesucht wurde. Ich habe mich dann dafür entschieden, diese Chance zu nutzen und mich mit modernen Ideen z. B. für die Gestaltung der Themen für die Zwischenprüfungsaufgaben einzubringen. Im Ausschuss sind sowohl Lehrer als auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertreten. Das Verhältnis untereinander ist sehr gut. Jeder kann sich mit seinen Stärken einbringen und hat seine Aufgabe. Wir diskutieren und am Ende ist es immer eine Gemeinschaftsentscheidung. Das Amt hat zwar schon auch eine anstrengende Seite, schließlich entscheidet man über die Prüflinge und ihre Zukunft, das ist manchmal nicht einfach, aber das gehört dazu. Mich mit meinen Ideen einzubringen macht mir unglaublich Spaß."



"Die Prüfung ist der krönende Abschluss einer Berufsausbildung. An der Prüfung kann der Auszubildende zeigen, was er gelernt hat, bzw. welches Potenzial in ihm steckt. Mein persönliches Ziel ist es, eine faire, anspruchsvolle und realitätsnahe Prüfung zu gestalten. Jedoch erfolgt dies nie im Alleingang. Man ist immer auf ein gutes und ebenso engagiertes Team angewiesen. Dieses Team durfte ich erleben und dafür bin ich sehr dankbar. Den Vorsitz eines Prüfungsausschusses, den ich neun Jahre innehatte, kann man nur führen, wenn man auch aktiv mitarbeitet und selbst prüft. Es ist immer eine Freude, wenn die Auszubildenden den Prüfungstag als einen Tag erleben, an dem sie voller Stolz ihr Gelerntes zeigen können."

Uschi_Delißen

Uschi Delißen, Berufsschullehrerin und über 25 Jahre im Abschlussprüfungsausschuss der Fachverkäuferinnen im Lebensmittelhandwerk, Schwerpunkt Bäckerei, für die Region Main-Rhön, tätig.

Prüfer werden - Argumente für das Amt, Anforderungen und Ansprechpartner


Gute Gründe

Prüfen ist nicht nur eine wichtige, sondern auch eine sehr reizvolle Aufgabe. Prüfer fördern den beruflichen Nachwuchs und sichern die Zukunft des Wirtschaftsstandorts. Als Prüfer sind Sie jederzeit über aktuelle Fachentwicklungen und Trends informiert und sorgen für Praxisnähe. Sie sammeln Erfahrungen außerhalb des Berufsalltags und können durch die Zusammenarbeit im Prüferteam von wertvollen Kontakten und Ideen profitieren, die für Sie persönlich, Ihr eigenes Unternehmen bzw. Ihren Arbeitgeber gewinnbringend sind. Als Prüfer unterstützen Sie die Selbstverwaltung der heimischen Wirtschaft. Die ehrenamtliche Prüfertätigkeit genießt ein hohes Ansehen in der Gesellschaft. Für den Zeitaufwand zur Durchführung von Prüfungen sowie Fahrtkosten zum Prüfungsort erhalten Prüfer zudem eine Aufwandsentschädigung.

Voraussetzungen

Das Ehrenamt eines Prüfers erfordert
 Engagement     Zeit      Fachkompetenz      Verantwortungsbewusstsein        Zuverlässigkeit      
Pädagogisches Gespür      Teamgeist für die gemeinsame kooperative Arbeit im Prüferteam

Zudem gilt es zu beachten: Zukünftige Prüfer sollten durch ein positives Auftreten und Engagement oder gute Leistungen bei der eigenen Prüfung überzeugen. Für die Tätigkeit in einem Gesellen-/Abschlussprüfungsausschuss können Personen vorgeschlagen und dann gewählt werden. Sofern die Abnahme der Prüfungen einer Innung obliegt, erfolgt die Wahl durch die Innungsversammlung. Eine Ausnahme bilden Meisterprüfungsausschüsse in zulassungspflichtigen Handwerken: Sie werden über ein Berufungsverfahren bestimmt, das über die Regierung von Unterfranken läuft. Die Handwerkskammer schlägt die Mitglieder vor.

 

Sie interessieren sich für eine Tätigkeit im Prüfungswesen? Gerne helfen wir Ihnen weiter:

Für den Bereich der Gesellen- und Abschlussprüfungen

Marc Boreatti

Referent Gesellen- und Abschlussprüfungen

Tel. 0931 30908-1165

Fax 0931 30908-1665

m.boreatti--at--hwk-ufr.de

Für den Bereich der Meister- und Fortbildungsprüfungen

Carsten Lanik

Abteilungsleiter

Tel. 0931 30908-1175

Fax 0931 30908-1675

c.lanik--at--hwk-ufr.de

Bei allgemeinen Fragen zur ehrenamtlichen Tätigkeit

Daniela Hartmann

Stv. Pressesprecherin | Referentin Öffentlichkeitsarbeit

Tel. 0931 30908-1128

Fax 0931 30908-1628

d.hartmann--at--hwk-ufr.de



Besetzung und Aufgaben der Prüfungsausschüsse

Teamarbeit wird in den Prüfungsausschüssen der Handwerkskammer für Unterfranken groß geschrieben. Arbeitgeber-, Arbeitnehmervertreter und Lehrer der beruflichen Bildung arbeiten vertrauensvoll zusammen. Gemeinsam sorgen sie für ein faires und rechtlich sicheres Prüfungsverfahren auf Basis der Handwerksordnung (HwO) und des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).

Zu den Aufgaben der Prüfungsausschüsse zählen beispielsweise:

  • Ideensammlung für und die Festlegung von schriftlichen oder praktischen Prüfungsaufgaben
  • Ermittlung und Bewertung von Prüfungsleitstungen, z. B. schriftliche Prüfungsaufgaben korrigieren, Präsentationen bewerten
  • Prüfungsgespräche vorbereiten und durchführen
  • Reflexion im Nachgang einer Prüfung, was vielleicht optimiert werden könnte

Das Berufsbildungsgesetz und die Prüfungsordnung der jeweiligen Gewerke regeln die verschiedenen Aufgaben. Die Abnahme von Prüfungen und alles was rundherum dazugehört, ist ein gesetzlicher Auftrag, den Prüfungsausschüsse übernehmen.

Zu den rechtlichen Grundlagen der Prüfungen und Prüfungsausschüsse:

Gesellen-/Abschlussprüfungen: 
HwO §31ff,
BBiG 37ff
 Prüfungsordnungen

Fortbildungsprüfungen:
HwO § 42ff,
BBiG §53ff,
 Prüfungsvorschriften in der Fortbildung

Meisterprüfungen:
HwO § 45ff, darüber hinaus gelten
 weitere Verordnungen (Meisterprüfungsverfahrensverordnung, Allg. Meisterprüfungsverordnung und Prüfungsvorschriften für die einzelnen Berufe)

Gesetzesbuch_Beratung
handwerkskammer.de

Im Folgenden ist die Zusammensetzung verschiedener Prüfungsausschüsse auszugsweise dargestellt:

Gesellenprüfungsausschuss

Grundsätzlich gilt: Ein Gesellenprüfungsausschuss hat mindestens drei Mitglieder und kann von der Handwerkskammer an Innungen delegiert werden.
In zulassungspflichtigen Handwerken sind das:

  • Arbeitgebervertreter, der selbstständig tätig oder Betriebsleiter ist und die Meisterprüfung oder Ausbildereignungsprüfung erfolgreich abgelegt hat
  • Arbeitnehmervertreter, der Gesellen- oder Meisterprüfung in dem einschlägigen Handwerk oder entsprechende Facharbeiterprüfung nach § 4 BBiG oder eine entsprechende ausländische Befähigung nachweisen kann und zudem im Prüferhandwerk tätig bzw. beschäftigt ist
  • Lehrer aus dem Berufsschul-/Gewerbebereich (bloßer Lehrauftrag ist nicht ausreichend), der idealerweise der für die Prüflinge zuständigen Berufsschule angehört

In zulassungsfreien Handwerken, handwerksähnlichen Gewerben sowie Prüfungen nach BBiG gibt es einige Besonderheiten:

  • Es können auch so genannte „Beauftragte“ der Arbeitgeber bzw. der Arbeitnehmer in den Prüfungsausschuss gewählt bzw. berufen werden
  • Bei den Arbeitgebervertretern genügen die Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung sowie eine aktuelle Tätigkeit in diesem Gewerbe

Meisterprüfungsausschuss

Ein Meisterprüfungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, die in unterschiedlichen Funktionen tätig sind:

  • Vorsitzender, der dem Prüfungshandwerk nicht angehören soll und zudem nicht zwingend ein Handwerker sein muss
  • Zwei Meisterbeisitzer, die im Prüfungshandwerk midestens seit einem Jahr selbstständig sind und die Meisterprüfung abgelegt haben oder das Recht zur Ausbildung von Lehrlingen besitzen
  • Gesellenbeisitzer, der im Prüfungshandwerk tätig ist und in demselben die Meisterprüfung abgelegt hat oder das Recht zur Ausbildung von Lehrlingen besitzt
  • Kaufmännischer Beisitzer, der in den Prüfungsgebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung sowie im kaufmännisch, rechtlichen und arbeitspädagogischen Bereich sachkundig ist

Die unterfränkischen Meisterprüfungsausschüsse sind bei der Handwerkskammer für Unterfranken angesiedelt. Rechtlich gesehen sind jedoch Meisterprüfungsausschüsse für zulassungspflichtige Handwerke staatliche Prüfungsbehörden, dementsprechend läuft in diesem Fall die Berufung der Mitglieder über staatliche Stellen. Die Handwerkskammer schlägt die Mitglieder vor.

Fortbildungsprüfungsausschuss

  • Arbeitgeber, der als selbstständiger Handwerker oder Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt
  • Arbeitnehmer, der im der jeweiligen Fortbildungsprüfung zugrunde liegenden Fachgebiet sachkundig ist
  • Lehrkraft, die im beruflichen Schul- oder Fortbildungswesen tätig ist


Unterstützung durch die Handwerkskammer

Mitglieder der Prüfungsausschüsse können sich bei ihrer Tätigkeit als Prüfer auf vielfältige Untersützungsleistungen der Handwerkskammer verlassen. Einige dieser Angebote sind im Folgenden beispielhaft dargestellt.

Kompakte Infos für Prüfer/Einführungszeit

Die Handwerkskammer stellt Prüfern umfassende Unterlagen zur Verfügung, die für die Abnahme von Prüfungen relevant sind. Dazu zählen beispielsweise die Prüfungsordnungen, Hinweise zu den Qualitäts- und Bewertungskriterien sowie Korrekturzeichen, Checklisten zum Ablauf von Prüfungen oder Leitfäden für die Gesprächsführung bei mündlichen Prüfungsteilen.

Angehende neue Ausschussmitglieder haben zudem die Möglichkeit, als Gast bei Prüfungen zu hospitieren, um die Situation kennenzulernen und Fragen zu stellen: "Wie wird bewertet?" "Was muss bewertet werden?" "Auf was muss ich achten?" etc.

Workshops/Weiterbildung

Für neue Mitglieder in Prüfungsausschüssen werden Schulungen bzw. ein Prüfertag angeboten, um Einblick in rechtliche Hintergründe, vorgegebene Abläufe etc. zu gewinnen. Darüber hinaus organisiert die Handwerkskammer Workshops für Prüfer, z. B. zu Themen wie "Textoptimierung von Prüfungsaufgaben", "Vorbereitung und Durchführung von Fachgesprächen", "Rechtsgrundlagen der Meisterprüfung/Gesellen- und Abschlussprüfung"

Aufwandsentschädigung

Die Wahrnehmung der Aufgaben in Prüfungsausschüssen gehört zur Selbstverwaltung des Handwerks. Prüfer sind ehrenamtlich tätig, erhalten jedoch für die wichtige Aufgabe, die sie im Bereich der beruflichen Bildung im Interesse des Bundes übernehmen, eine finanzielle Entschädigung für den zeitlichen Aufwand sowie eventuelle im Rahmen der Prüfertätigkeit anfallende Fahrtkosten. 

Persönliche Beratung

Rund um Fragen zur Prüfertätigkeit stehen Ansprechpartner der Handwerkskammer zur Verfügung, begleiten beispielsweise Sitzungen der Ausschüsse oder betreuen angehende Prüfer auf ihrem Weg in ihr Amt.